Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Coty Beauty Germany GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Coty Beauty Germany GmbH als Mitglied der Coty Group vor, mit der wettbewerbsrechliche und markenrechtliche Ansprüche behauptet werden.

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung soll eine Bewerbung einzelner Larisé Parfumprodukte als Nachahmung zu den Parfums der Luxusparfums der Gruppe sein. Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, innerhalb eines Blogs die Larisé-Parfums (angeblich) entsprechenden Markendürften gegenüber zu stellen (Duftvergleiche, Duftimitationswerbung). Diese Vorgehensweise soll nach Ansicht der Coty Beauty Germany GmbH und Lubberger Lehment eine unrechtmäßige vergleichende Werbung darstellen. Da hierbei auch entsprechende Kennzeichen verwendet würden, sei zusätzlich von Markenverletzungen auszugehen.

Forderungen von Lubberger Lehment für ihre Mandantschaft

Gefordert wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt worden ist.

Weiter wird umfangreiche Auskunft unter Vorlage von  Belegen gefordert.

Weiter wird bereits mit der Abmahnung eine spätere Schadenersatzforderung angekündigt, basierend auf der zuvor erhaltenen Auskunft.

Zuletzt wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR verlangt.

Reaktion auf solche Abmahnschreiben

Ob eine vergleichende Werbung unlauter ist, ist zunächst einmal Tatfrage, die ein versierter Rechtsanwalts zunächst prüfen sollte. In keinem Fall empfiehlt es sich, die gesetzten Fristen unbeachtet zu lassen bzw. verstreichen zu lassen. Ebenso wenig sollte der Abgemahnte das beiliegende Unterlassungsversprechen oder die Auskunft vorschnell abgeben. Beide Handlungen wären kaum noch oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.

Angesichts der 30-jährigen strafbewehrten Bindung durch das Unterlassungsversprechen und die hiermit einhergehenden Fallstricke, die zu weiteren Problemen führen können sowie der hohen Kostenforderungen, von denen einige noch nicht einmal beziffert worden sind, kann nicht genügend angeraten werden, die Angelegenheit einem Spezialisten zu geben. Angesichts der Materien „Wettbewerbsrecht“ und „Markenrecht“ empfiehlt sich hier ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, auch um Waffengleichheit mit der gegnerischen Rechtsvertretung herzustellen.

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Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht und Wettbewerbsrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen, insbesondere auch mit der Kanzlei Lubberger Lehment, können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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