Abmahnung der Kanzlei Mauritz, Berfelde, Höddinghaus für Herrn Turgay Namli

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Mauritz, Berfelde, Höddinghaus vor. Mit der Abmahnung werden die Interessen des Herrn Turgay Namli vertreten. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in eBay-Angeboten vorzuhalten.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 7.000 Euro gefordert.

Wir müssen zunächst davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Dies kann nämlich als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden. Die Unterlassungserklärung wird dabei so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner sollte sie nur so eng formuliert werden, dass man sich zu nichts mehr verpflichtet, als es das Gesetz und die Rechtsprechung vorsehen. Sollte die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen worden sein, kann es auch sinnvoll sein, gar keine Unterlassungserklärung abzugeben. Man sollte jedoch bedenken, dass man damit ein hohes Kostenrisiko eingeht. Die Gegenseite kann dann nämlich eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.

Hinsichtlich der geforderten Kosten kommt es immer auf den Einzelfall an, ob diese überhaupt gefordert werden können. In jedem Fall sollte aber auch die Höhe der geforderten Kosten überprüft werden.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine Vielzahl von Betroffenen von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnungen erfolgreich. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung jederzeit gerne telefonisch erreichen - auch am Wochenende. Wir übernehmen die Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu einem fairen Pauschalangebot in Höhe von 199 Euro inkl. MwSt..


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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