Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner bezüglich der US- Serie "The Walking Dead"

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Uns hat die Mitteilung erreicht, dass die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag Ihrer Mandantin der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Titel "The Walking Dead" ausspricht. Bei dem streitgegenständlichen Titel handelt es sich um eine US- Serie, die sich mittlerweile in der 2. Staffel befindet. Gegenstand der Abmahnungen sind die unterschiedlichen Episoden der Staffeln 1 und 2.

Laut den Abmahnschreiben wird zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 € gefordert, um die Sache außergerichtlich zu bereinigen.

Dem Adressaten einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Verteidigungsstrategie:

Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die Ansprüche gänzlich abgewehrt oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Unserer Auffassung nach erscheint der angesetzte Betrag für einen Filmtitel insgesamt zu hoch und als nicht angemessen. Vorliegend muss die Kostendeckelung des  § 97 a Abs. 2 UrhG Anwendung finden. Hiernach ist der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen im Rahmen einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 € beschränkt.

Hieran ändert auch die Hinzuziehung des geltend gemachten Schadensersatzes anhand der Lizenzschadensanalogie nichts. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

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