Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff und Strittmatter für Rough Trade Distribution GmbH

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff und Strittmatter vor. Abgemahnt wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk „If you want it" der Musikgruppe OMD, enthalten auf einer German TOP 100 Single Charts. Es werden eine Unterlassungserklärung sowie 450 € gefordert.

Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit zahlreichen sog. Tauschbörsen- oder Filesharing-Abmahnungen. Uns liegen hierbei Abmahnungen der Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter aus Köln vor, die zuletzt für die Rough Trade Distribution GmbH tätig waren.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie bspw. Musikwerke, hier insbesondere auch als Teil sog. „Chartcontainer" (Top 100 Single Charts). Der Abmahnung der Rechtsanwälte liegt u. a. eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei: Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,- Euro angeboten, die Angelegenheit - zusammen mit Abgabe der beigefügten Erklärung, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet - zu beenden.

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die „leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Ebenso wenig sollte die Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden. Auf der einen Seite sollte aufgrund der schwierigen Rechtslage, des hohen Streitwerts des Unterlassungsanspruches von 10.000,- Euro aufwärts und der Klagegefahr eine Reaktion erfolgen. Auf der anderen Seite ist die 30jährige Bindung durch die Unterlassungserklärung ebenso zu beachten wie das Schuldanerkenntnis und die teilweise zu weitreichende inhaltliche Bindung.

Weiter sind die Fristen immer extrem kurz gesetzt. Wir empfehlen unseren Mandanten, sich nicht von dem recht beeindruckenden Schreiben der Rechtsanwälte vorschnell unter Druck setzen zu lassen und die Angelegenheit zu prüfen. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich, diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. Des Weiteren muss auf die Gefahr von Folgeabmahnungen wegen weiterer Werke aus dem Chartcontainer reagiert werden.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt.

Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten,
  • ggfs. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig,
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar.

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:

Tel: 0251 - 20 86 80 30

Fax: 0251 - 20 86 80 50

E-Mail: info@ra-kreuztor.de


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