Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment-Filmwerk „Focus“

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Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 05.08.2015 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Focus“

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor.

Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Focus“ über eine Internettauschbörse. In der Abmahnung wird behauptet, dass die IP-Adresse des Anschlusses unseres Mandanten im Rahmen einer Internettauschbörse ermittelt worden sein soll.

Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Aus der Vergangenheit ist unserer Kanzlei bestens bekannt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer die geltend gemachten Ansprüche konsequent gerichtlich verfolgt.

Bleiben Sie ruhig und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt auf. Vermeiden Sie es, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.

Im Rahmen der außergerichtlichen Verteidigung sollte eruiert werden, ob die Haftung des Abgemahnten unter Berücksichtigung der aktuellen BGH- Rechtsprechung entkräftet werden kann.

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte die Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert werden.

Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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