Abmahnung der Karlsruhe Marketing u. Event GmbH (KME) – Rechtsanwalt Schütz – Eintrittskartenverkauf

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (Alter Schlachthof 11b, 76131 Karlsruhe), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christian Karl (Schütz Rechtanwälte, Erbprinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe).

Vorwurf

Bemängelt wird ein kommerzieller Weiterverkauf von Eintrittskarten für das Festival DAS FEST (veranstaltet durch die KME) zu überhöhten Preisen auf Online-Verkaufsplattformen. Dies widerspreche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketkauf, wonach eine Weiterveräußerung nur in Ausnahmesituationen möglich sei, und stelle somit einen Wettbewerbsverstoß dar.

Forderung

Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurzen Frist aufgefordert.

Unsere Einschätzung

Auffällig ist, dass in der Abmahnung keine Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden. Achtung: lassen Sie sich hierdurch nicht dazu hinreißen, einfach auf die Forderungen einzugehen – die Anwaltskosten werden in der Regel in einem nachfolgenden Schreiben noch geltend gemacht.
 Durch einen gewerblichen Weiterverkauf der Tickets liegt nicht nur ein vertragswidriges Verhalten wegen des Verstoßes gegen die AGB, sondern auch ein wettbewerbswidriges Verhalten wegen sog. „Schleichbetrug“, vor. Maßgebliches Kriterium ist die Gewerblichkeit des Weiterverkaufs, also ob in mehreren Auktionen Tickets veräußert werden.

Unser Rat

Sie sollten eine erhaltene Abmahnung nicht ignorieren, die beigefügte Unterlassungserklärung jedoch auch nicht vorschnell unterschreiben. Sonst verpflichten Sie sich für 30 Jahre zu einem häufig zugunsten des Verfassers formulierten Verhalten und erkennen unter Umständen den Unterlassungsanspruch an. Lassen Sie sich zunächst hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes und einer möglichen Modifikation des Entwurfs beraten. Rechnen Sie damit, dass eine Kostenerstattungspflicht auf Sie zukommt, sollte die Abmahnung berechtigt sein – auch bei fehlender anfänglicher Forderung.

Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 09/2018


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema