Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Cyfire Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Bislang lagen uns oft Abmahnungen der Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff zur Bearbeitung vor. Nunmehr scheint die Knieper Verwaltungs GmbH die urheberrechtlichen Abmahnungen von den Cyfire Rechtsanwälten aussprechen zu lassen. Auch in einer uns aktuell vorliegenden Sache wird die Abmahnung durch die Cyfire Rechtsanwälte ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird –wie üblich- vorgeworfen, das Bild einer Speise im Internet ohne Zustimmung der Knieper Verwaltungs GmbH verwendet zu haben. 

Das Bild habe Herr Dipl. Ing. Folkert Knieper angefertigt. Dieser habe die Knieper Verwaltungs GmbH eigens zum Schutz seiner Lichtbilder gegründet. Die Gesellschaft sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Fotografie. Auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de sei die Fotografie originär veröffentlicht.

Vorab:

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift der Knieper Verwaltungs GmbH und der Cyfire Rechtsanwälte vor? Dann scheuen Sie sich nicht, uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie uns die Unterlagen per Mail (info@wd-recht.de) zusenden und Ihre Rufnummer hinterlassen, melden wir uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück.

Welche Ansprüche lässt die Knieper Verwaltungs GmbH geltend machen?

Die Cyfire Rechtsanwälte fordern für die Knieper Verwaltungs GmbH

  • die Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung (Entfernung des Bildes von der Internetseite und Löschung der Bilddatei von dem Server),
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Erstattung von Abmahnkosten
  • die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes

Was ist die richtige Reaktion?

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und insbesondere die gesetzten Fristen beachtet werden. Es ist jedoch davon abzuraten, eigenständig Kontakt mit den Rechtsanwälten der Gegenseite aufzunehmen oder gar vorschnell die dem Schreiben beiliegende (von der Gegenseite vorformulierte) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Denn durch die Erklärung bindet sich der Abgemahnte möglicherweise umfassender als notwendig, und dies im Zweifel lebenslang. Zudem enthält die Erklärung Pflichten, die dem Wortlaut nicht ohne weiteres zu entnehmen sind. Im Falle eines Verstoßes kann die Gegenseite eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe fordern. 

Angesichts der negativen finanziellen Konsequenzen, die eine leichtfertige Abgabe der Erklärung haben kann, sollte rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein auf dem Gebiet des Urheberrechtes versierter Anwalt wird die Abmahnung und die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche umfassend prüfen. Aufgrund seiner Expertise ist er dann auch in der Lage –sofern sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung überhaupt als notwendig herausstellt- eine für den Abgemahnten günstigere Erklärung zu fertigen.

Unsere Expertentipps:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit!
  •     Durchgehend persönliche Ansprechpartner!
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars!
  •     Unkomplizierte und schnelle Kommunikation!

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  eMail: info@wd-recht.de


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