Abmahnung der Leo Lifestyle GmbH und von Have Fey Rechtsanwälte (Marke „IMALA“)

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Die Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt nach eigenen Angaben die Leo Lifestyle GmbH in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Vorliegend mahnt sie vermeintliche Markenverletzungen für ihre Mandantin ab.

Vorab:

Sollten Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung oder Klage der Leo Lifestyle GmbH und der von Have Fey Rechtsanwälte erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns –den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- zu einer kostenlosten Ersteinschätzung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl solcher Verfahren.  Sie erreichen uns unter

(Telefon) 0251 20 86 80 30 oder via Mail an info@wd-recht.de


Was mahnt die Leo Lifestyle GmbH über die Kanzlei von Have Fey Rechtsanwälte ab?

Von Have Fey Rechtsanwälte beschreibt zunächst seine Mandantin als Unternehmen, das auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig sei. Die Produkte würden von zahlreichen Händlern vertrieben werden. Zu den unterschiedlichen vertrieben Produkten gehöre u.a. auch das Zeichen „IMALA“, das umfangreichen markenrechtlichen Schutz u.a. für Portemonnaies (Klasse 18) sowie für Bekleidungsstücke und Schuhe (Klasse 25) zugunsten der Leo Lifestyle GmbH genieße. 

Dem abgemahnten Unternehmen wird vorgeworfen, ohne Zustimmung der Leo Lifestyle GmbH gewerblich über zwei Internetauftritte Portemonnaies unter der Bezeichnung „Imala“ beworben, angeboten und vertrieben zu haben. Dies stelle eine Markenverletzung i.D.s § 14 II Nr. 2 MarkenG dar. Auch die zusätzlich mitgenannte Eigenmarke führe zu keinem anderen Ergebnis, da der Verkehr hier von einem Zusammenwirken der beiden Marken ausgehen würde.


Welche Forderungen lässt die Leo Lifestyle GmbH stellen?

Die von Have Fey Rechtsanwälte stellen für die Leo Lifestyle GmbH folgende Ansprüche:

Im Anschreiben verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist.

In dem beigefügten Entwurf wird sodann unter Ziffer 2. auch Auskunft gefordert. Unter Vorlage geeigneter Unterlagen soll über Namen und Anschrift des Herstellers, Lieferanten, sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber sowie der Menge der erhaltenen und/oder bestellten Waren, einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns Auskunft erteilt werden.

Unter Ziffer 3. des Anhangs soll der Abgemahnte erklären, der Leo Lifestyle GmbH allen Schaden zu ersetzen, der durch die abgemahnten Handlungen entstanden ist oder noch entstehen wird.

Ziffer 4. der Erklärung schließlich sieht vor, dass der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR nebst Umsatzsteuer und Testkaufkosten zu zahlen hat.


Wie sollten Sie sich im Falle einer solchen Abmahnung verhalten?

Abmahnungen dieser Art hat die MO Streetwear GmbH schon viele aussprechen lassen. Sie müssen in jedem Fall davon ausgehen, dass die Leo Lifestyle GmbH Sie gerichtlich in Anspruch nimmt, wenn Sie den Forderungen nicht nachkommen. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung und die Ihnen gesetzten Fristen ignorieren und unnötig ein Gerichtsverfahren riskieren.

Dabei liegt nicht immer eindeutig eine Markenrechtsverletzung in der konkret beanstandeten Nutzung. Es handelt sich immer um Fragen des Einzelfalls, ob der behauptete Anspruch besteht oder nicht, so dass auch nicht überstürzt gehandelt werden sollte.

Solche markenrechtlichen Streitigkeiten haben immer einen hohen Gegenstandswert. Die abverlangte Abgabe einer Unterlassungserklärung führt zu einer langen strafbewehrten Bindung im Falle der Abgabe. Auch angesichts der umfangreicheren Bindung durch eine solche Erklärung, als es der Text vermuten lässt und der Notwendigkeit einer richtigen Vorbereitung der Abgabe, kann nur angeraten werden, rechtzeitig die Hilfe eines im Markenrecht versierten Anwaltes, bestenfalls Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz, in Anspruch zu nehmen, der die Abmahnung juristisch prüft, einschätzt, die Reaktionsmöglichkeiten vorstellt und hierzu berät.  

Auch die Auskunftsforderung ist ebenfalls genau zu beachten. Die Auskunft muss vollständig und richtig sein, sollte aber keinesfalls über den Anspruch hinausgehen. Der Auskunftsanspruch dient zum einen dazu, die Handelskette (mittels Abmahnungen) zum Ursprung zurückzuverfolgen, um den Hersteller zu fassen. Zum anderen dient die Auskunft der Berechnung des Lizenzschadenersatzes, der mit der Abmahnung noch gar nicht gefordert wird und je nach Fall zusätzliche, sehr hohe Zahlungsforderungen nach sich ziehen kann, die ebenfalls Gegenstand der Rechtsvertretung sind.  


Kostenlose Ersteinschätzung: Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Fachanwälte 

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. 

Wir kennen den Gegner, die Abmahnung und das Vorgehen.

Weitere Infos zum Thema Markenrecht finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/

Kostenlose Ersteinschätzung!

Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung!

Erreichbar sind wir telefonisch unter 0251 / 20 86 80 - 30 sowie per Mail an info@wd-recht.de! Bestenfalls senden Sie uns die Abmahnung zunächst per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns gerne innerhalb unserer Geschäftszeiten umgehen bei Ihnen zurück.


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