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Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH durch die Kanzlei Schroeder

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Unsere Kanzlei wurde erneut aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH beauftragt. Diese wird wie zuvor durch die Kanzlei Lutz Schroeder vertreten.


Die MissionDirect eCommerce GmbH bietet dabei unter anderem auf der Internetplattform eBay Tonträger zum Kauf an.


Der Inhalt der ausgesprochenen Abmahnung ist in der Regel derselbe.


Die abgemahnte Person bietet auf Internetplattformen wie eBay ebenfalls im großen Umfang Tonträger an und tritt dabei in der Regel als private Anbieter auf.


In der Abmahnung wird die Auffassung vertreten, dass die Verkaufstätigkeit der abgemahnten Person alle Kriterien erfülle, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. In der Folge werden sodann mehrere Punkte genannt, welche als Kriterien herangezogen werden, um einen privaten von einem gewerblichen Verkäufer zu unterscheiden.


Dabei treffen die vorgenannten Kriterien allesamt auf die abgemahnte Person zu. Diese müsse beim Verkauf der Tonträger in der derzeitigen Art und Weise ein Gewerbe anmelden, ihre Umsätze und Einnahmen dem Finanzamt melden und vor allem die einschlägigen Verbraucherrechte (wie ein Widerrufsrecht oder die Sachmängelhaftung) gewähren. Da man sich jedoch weiterhin als privater Verkäufer ausgebe, sei diese Angabe unrichtig.


In der Folge wird sodann eine Vielzahl von Gerichtsurteilen aufgezählt, welche die Maßstäbe anzeigen, welche Gerichte für ein gewerbliches Handeln festgehalten haben.


Die abgemahnte Person trete daher nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf. In Wirklichkeit sei die Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen und daher verhält sich die abgemahnte Person unlauter.


Es wird daher zunächst gefordert, unter Fristsetzung eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird die abgemahnte Person aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Streitwertes in Höhe von 15.000,00 €, somit insgesamt ein Betrag von 953,40 €, ebenfalls unter Fristsetzung zu erstatten.


Sollte innerhalb der genannten Frist keine Erfüllung eintreten, wird Rechtsanwalt Schroeder seiner Mandantschaft empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hieraus würden erhebliche weitere Kosten für die abgemahnte Person entstehen.


Haben auch Sie eine Abmahnung der MissionDirect eCommerce GmbH erhalten?


Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bietet es sich stets an, die erhaltene Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.


In keinem Fall sollte ohne vorige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine Zahlung geleistet werden.


So ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob in Ihrem konkreten Fall ein gewerbliches Handeln vorliegt.


Des Weiteren sollten Sie stets über die Konsequenzen der Abgabe einer Unterlassungserklärung und den damit verbundenen Folgen aufgeklärt werden.


Sie können uns gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail für eine kostenlose Ersteinschätzung zukommen lassen oder uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Nummer 02307/17062 in unserer Kanzlei telefonisch erreichen.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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