Abmahnung der MO Streetwear GmbH durch Von Have Fey Rechtsanwälte (Marke „Gaya“)

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Gut bekannt sind uns Abmahnungen der MO Streetwear GmbH aus Markenrecht. Die MO Streetwear GmbH ließ in der Vergangenheit vermeintliche Verletzungen der Marken „Mo“ und „Felipa“ durch die CBH Rechtsanwälte abmahnen. Nun beauftragt sie auch die Von Have Fey Rechtsanwälte mit markenrechtlichen Abmahnungen. Uns liegt derzeit eine von den Von Have Fey Rechtsanwälten für die MO Streetwear GmbH ausgesprochene Abmahnung vor. Gegenstand ist eine behauptete Verletzung der Marke „Gaya“. Dieses Zeichen sei zugunsten der MO Streetwear GmbH insbesondere für Bekleidungsstücke und auch für Taschen als Marke geschützt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Bekleidungsstück unter diesem Zeichen zum Verkauf angeboten zu haben, ohne dass die MO Streetwear GmbH eine Erlaubnis hierzu erteilt hätte.

Vorab:

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der MO Streetwear GmbH und der Von Have Fey Rechtsanwälte zugestellt? Dann kontaktieren Sie, uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- gerne zu einer kostenlosten Ersteinschätzung. Wir sind bereits seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Markenrechtes tätig und verfügen über eine Erfahrung aus einer Vielzahl solcher Verfahren.  Kontaktieren Sie uns gerne unter

0251 20 86 80 30 (Telefon)   oder per Mail an info@wd-recht.de

Welche Ansprüche machen die Von Have Fey Rechtsanwälte für die MO Streetwear GmbH geltend?

Für die MO Streetwear GmbH stellen die Von Have Fey Rechtsanwälte folgende Forderungen:

  1. Beseitigung, d.h. die Einstellung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens
  2. Unterlassung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  3. Auskunft über den Umfang der behaupteten Rechtsverletzung unter Vorlage von Belegen
  4. Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren  nach einem Gegenstandswert von 50.000 € sowie Erstattung von Kosten eines Testkaufes;
  5. Schadensersatz: Die Bezifferung der Forderung erfolgt üblicherweise nach Erteilung der Auskunft. In einem ersten Schritt wird die Anerkennung der Verpflichtung zum Schadensersatz gefordert

Was sollte der Abgemahnte tun, was besser lassen?

Aus unserer Erfahrung ist und bekannt, dass die Mo Streetwear GmbH auch eine gerichtliche Inanspruchnahme nicht scheut. Daher gilt es, auf die Vorwürfe am besten professionell zu reagieren. Nicht gut ist es, wenn der Abgemahnte die Abmahnung/die gesetzten Fristen ignoriert. Dies kann ein zeitnahes gerichtliches Vorgehen der MO Streetwear GmbH zur Folge haben. Ein Gerichtsverfahren birgt angesichts des nicht gerade niedrigen Gegenstandswertes ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die  von der Gegenseite vorformulierte und der Abmahnung beigefügt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung leichtfertig unterzeichnen. Diese ist sehr umfangreich. Möglicherweise bindet sich der Abgemahnte, obwohl er dies nicht oder jedenfalls nicht in dem geforderten Umfang müsste. Zudem sind ihm die Konsequenzen der Abgabe einer solchen Erklärung üblicherweise nicht vollständig bekannt. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, ist es daher gleichsam unerlässlich, sich rechtzeitig nach Erhalt der Abmahnung juristische Hilfe zu suchen. Ein auf das Markenrecht spezialisiertet Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ist in der Lage, die Vorwürfe und Forderungen umfassend zu prüfen und zu einem professionellen Vorgehen zu beraten  und für den Abgemahnten sinnvoll zu agieren. Dies gilt vor allem, da in Bezug auf die Vorwürfe – insb. wenn es sich um die Nutzung als Modellbezeichnung handelt- eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen existiert. Es hat stets eine Prüfung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu erfolgen. Dies bedeutet, dass die vorgeworfene Verletzung nicht in jedem Fall unproblematisch vorliegen muss und jedenfalls Argumentationsspielraum bestehen kann.

Dr. Wallscheid & Drouven - Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

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Erreichbar sind wir telefonisch unter 0251 20 86 80 30 sowie per Mail an info@wd-recht.de! Bestenfalls senden Sie uns die Abmahnung zunächst per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen.


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