Abmahnung der Motion E-Services GmbH durch die CBH Rechtsanwälte erhalten?

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Die CBH Rechtsanwälte mahnen für die Motion E-Services GmbH aus Hamburg vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. Abermals liegt uns ein solcher Fall zur Bearbeitung vor.

Vorab: 

Haben Sie eine solche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klageschrift der Motion E-Services GmbH erhalten? Wir, die Anwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen aus vielen Fällen. Sie können uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) zusenden. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 0251 / 208680-30 

Was wirft die Motion E-Services GmbH dem Abgemahnten vor?

Die Motion E-Services GmbH teilt mit, im Bekleidungssektor tätig zu sein. Zur Bewerbung der vertriebenen Waren lasse Sie durch einen professionellen Fotografen Lichtbilder fertigen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen,  das Lichtbild einer Jacke der Marke „Dreimaster“ im Rahmen eines privaten Internetverkaufsangebotes verwendet zu haben. An diesem Lichtbild seien der Motion E-Services GmbH von dem Urheber die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden.

Was verlangen die CBH Rechtsanwälte für die Motion E-Services GmbH?

Die Motion E-Services GmbH lässt zum einen die Beseitigung der vorgeworfenen Verletzung, d.h. die unverzügliche Entfernung der Fotografie von dem Internetauftritt, geltend machen. Zum anderen wird zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Eine von den CBH Rechtsanwälten vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bei. Zudem fordert die  Motion E-Services GmbH eine umfangreiche Auskunft über die Art und den Umfang der Bildnutzung. Ein Schadensersatzverlangen lässt die Motion E-Services GmbH ankündigen. Überdies wird die Freistellung von durch die Tätigkeit der CBH Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht.

Wie sollte reagiert werden?

Die  Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen müssen unbedingt im Auge behalten werden. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes besteht die Möglichkeit, dass die Motion E-Services GmbH die Ansprüche unmittelbar gerichtlich geltend macht. Ein Gerichtsverfahren birgt in der Regel jedoch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Daher sollte es der Abgemahnte nicht leichtfertig auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen.  Dennoch ist  es nicht empfehlenswert, die Ansprüche vorschnell zu erfüllen und die (von der Gegenseite!) vorformulierte Erklärung übereilt zu unterzeichnen. Die negativen finanziellen Konsequenzen einer solchen Erklärung können enorm sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen und die Abmahnung von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Urheberrechtes prüfen zu lassen. Dieser ist aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, den Vorwurf und die Berechtigung der Forderungen zu prüfen und sodann ggf. eine für den Abgemahnten günstige –modifizierte – Unterlassungserklärung zu verfassen.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
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Sie erreichen uns unter: 

Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Mail: info@wd-recht.de


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