Abmahnung der Plogoo UG durch Rechtsanwalt S. | Kein klickbarer Link zur OS-Plattform

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Der Abmahner

Erneut erhielten wir eine Abmahnung des Rechtsanwalts S.. Dieses Mal spricht er diese für die Plogoo UG (haftungsbeschränkt), einem Unternehmen, das im eigenen Online-Shop sowie auf Plattformen wie Amazon Werkzeuge, Bad- und Haushaltsartikel sowie Leuchtmittel und Spielwaren vertreibt.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird dem Abgemahnten, einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen zu haben, konkret soll es an einem anklickbaren Link zur OS-Plattform mangeln.

Die Forderung

Neben der Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 € (Streitwert 3.000 €) wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenregelung gefordert.

Unsere Einschätzung

Bereits bekannt ist uns der Abmahnanwalt S., der zahlreiche wortgleiche Abmahnungen für Unternehmen versendet. Gerade deshalb sollte auch die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit geklärt werden.

Unser Rat

Die regelmäßig viel zu weit formulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts von Ihnen unterschrieben werden. Rechtsanwalt S. ist bekannt dafür, die Vertragsstrafen auch einzufordern. Deshalb sollte die Erklärung eine Modifikation erfahren. Auch ist Ihnen nicht dazu zu raten, die Frist tatenlos verstreichen zu lassen, denn dann drohen gerichtliche Schritte gegen Sie. Kontaktieren Sie uns!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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