Abmahnung der Premium-Eventservice UG (haftungsbeschränkt) | Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen

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Die Abmahner

Die haftungsbeschränkte Firma Premium-Eventservice UG sitzt in Berlin und wird durch den Geschäftsführer Herrn Helge Drescher vertreten. Das Unternehmen bietet Möbel für Events, wie bspw. Stühle, Pavillons und Hussen an. 

Der Vorwurf 

Vorliegend wirft das in Berlin ansässige Unternehmen einem Konkurrenten wettbewerbswidriges Handeln vor. Dabei bietet der Empfänger der Abmahnung Stuhlhussen an, die von Kunden gegen ein Entgelt gemietet werden können. Die Werbeanzeigen auf eBay Kleinanzeigen stellen jedoch nicht die gewerbliche Tätigkeit des Anbieters dar, sodass die Kunden von einer privaten Anzeige ausgehen könnten. Durch dieses Verhalten erhofft sich der Abgemahnte anscheinend eine bessere Verkaufssituation gegenüber seinen Konkurrenten. 

Premium-Eventservice geht davon aus, dass der eBay-Anbieter fälschlicherweise als Privatanbieter aktiv ist, eigentlich jedoch gewerblich handelt. Dies stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. 

Die Forderung

Es wird mit der Abmahnung die zukünftige Unterlassung gefordert. Zudem soll der Abgemahnte den entstandenen Schaden in Höhe von 195,00 € ausgleichen. 

Unsere Einschätzung

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommt (BGH, Urt. v. 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05). Da der eBay-Anbieter die Hussen vermietet und somit ein Entgelt erhält, würde die Definition des BGH greifen. Eine pauschale Zuordnung ist jedoch nicht möglich, sondern bedarf einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls samt Würdigung der Gesamtumstände. 

Unser Rat

Informieren Sie sich ausführlich über die Merkmale eines gewerblich Tätigen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie bereits gewerblich aktiv sind, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir analysieren gern Ihre Situation und informieren Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten. 

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, handeln Sie unverzüglich. Halten Sie die Fristen ein, indem Sie uns direkt nach Erhalt der Abmahnung kontaktieren. Wir überprüfen den Sachverhalt und leiten weitere Schritte ein. Unterschreiben Sie nicht voreilig ohne anwaltliche Prüfung Vereinbarungen oder die Unterlassungserklärung, da diese in einer Standardversion zumeist nachteilig für Sie wirkt. Wir modifizieren diese jedoch für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute – die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist kostenlos und unverbindlich.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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