Abmahnung der RAPS GmbH & Co. KG wegen Marke „MAGIC“ erhalten?

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Uns liegt im Rahmen eines Mandates eine aktuelle Abmahnung der RAPS GmbH & Co. KG aus Kulmbach vor. Die Abmahnung datiert vom 06.05.2021 und richtet sich an einen von uns vertretenen Amazon-Händler.

Bei der RAPS GmbH & Co. KG handelt es sich ausweislich der Abmahnung um eine Herstellerin von Zubereitungen und Zusätzen in der Lebensmittelindustrie. Gegenstand des markenrechtlichen Vorwurfs ist die zu Gunsten der RAPS GmbH & Co. KG eingetragene Marke „MAGIC“ die unter anderem Schutz für Gewürze sowie Salze und daraus hergestellte Erzeugnisse für Nahrungsmittel genießt.

Unserer Mandantin wird im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen, ein Gewürz mit dem Namen „MAGIC“ angeboten zu haben. Da der Abmahnerin die entsprechenden Rechte an der Bezeichnung „MAGIC“ im Hinblick auf Gewürze zustünden, läge Verwechslungsgefahr und damit ein entsprechender Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Abmahnerin vor.

Der Abmahnung ist beigefügt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in einer anderen Angelegenheit der RAPS GmbH & Co. KG, in der der Unterlassungsanspruch der Abmahnerin ihr zugesprochen wurde.

Von unserem Mandanten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die jedoch unabhängig von der Frage des Vorliegens des Verstoßes abgeändert werden muss. Diese ist in vielen Teilen als sehr weit zu bezeichnen und enthält beispielsweise den Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, was im Falle einer Verwirkung der Vertragsstrafe zu hohen Strafzahlungen führen könnte.

Ferner werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 €, mithin Anwaltskosten in Höhe von 2.002,41 € von unserer Partei gefordert.

Wie sollte mit der Abmahnung umgegangen werden?

Zunächst ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie keinesfalls ungeprüft die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Daneben muss die Abmahnung nach unserer Einschätzung unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, da diese doch an einigen Stellen gewisse Fragen aufwerfen könnte.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der RAPS GmbH & Co. KG erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zudem auch das Gebiet des Markenrechtes zu zählen ist. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, senden Sie uns diese gern völlig unverbindlich für eine Ersteinschätzung an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns unter der Rufnummer 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vertreten Sie bundesweit.

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