Abmahnung der Rinelli GmbH über Rechtsanwalt Markus Zöller wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung

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Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Markus Zöller für die Rinelli GmbH erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen. Die Rinelli GmbH lässt über Rechtsanwalt Markus Zöller (Kanzlei in der Innenstadt) Wettbewerbsverstöße in Angeboten bei eBay abmahnen.

In der mir vorliegenden Abmahnung werden verschiedene Fehler bei den Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher gerügt. Konkret geht es um fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist (Verweis auf veraltete Normen), fehlerhafte Informationen zu den Widerrufsfolgen (veraltete Informationen zu den Wertersatzansprüchen), die fehlende Beschränkung auf die sog. „regelmäßigen" Kosten der Rücksendung und die Einbindung der sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne die erforderliche vertragliche Vereinbarung. 

Offenbar ist mein Mandant nicht der einzige Abgemahnte, denn die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lautet auf eine andere Person, und es wird auf ein anderes eBay-Angebot Bezug genommen.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist nach meiner Meinung im Übrigen zu weit gefasst. Neben einer Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten auf Grundlage eines Streitwerts von 20.000,00 Euro in Höhe von 984,60 Euro gefordert. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, dann empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne berate ich Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten.  

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30. Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de. Gerne höre ich von Ihnen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine Beratung Ihres eBay-Auftritts zur Verfügung. Sprechen Sie mich einfach an. 

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht 

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