Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. / Kanzlei Schulte Riesenkampff

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Seatriever International Holdings Ltd. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. unter anderem die sehr erfolgreiche Spielware „ILLOOMS“ vertreibt. „ILLOOMS“ seien Innovative Luftballons, die durch eine speziell entwickelte LED nebst Fassung im Dunkeln leuchten. Diese Spielware sei durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Marken und ein europäisches Patent verwiesen. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die „ILLOOMS“ aufgrund ihrer Eigenart, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Auslösemechanismus, zusätzlich ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz genießen.

Im Weiteren wird unter Verweis auf einen durchgeführten Testkauf ausgeführt, dass das vertriebene Wettbewerbsprodukt die Rechte der Abmahnerin verletze und deshalb rechtswidrig sei. In diesem Zusammenhang wird auf die Beleuchtungsvorrichtung verwiesen, die durch einen besonders gestalteten Auslöser (bestehend aus Isolationsmaterial) betätigt werden kann. Bei dem Wettbewerbsprodukt werde ein nahezu identischer Auslöser verwendet.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro und einem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung und zur Kostenerstattung vor. Die Kosten der Rechtsanwälte werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 2948,90 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Die mit der mir vorliegenden Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu weitgehend und zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Seatriever International Holdings Ldt. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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