Abmahnung der Verbraucherzentrale BaWü durch Rechtsanwälte Schmid und Stillner | Produktbeschreibung

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Die Abmahner

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt den Schutz der Verbraucher an und setzt sich folglich für die Rechte dieser ein. Die Verbraucherzentrale arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Schmid & Stillner aus Stuttgart zusammen, die für die Zentrale und die betroffenen Verbraucher Abmahnungen ausspricht.

Zurzeit werden vermehrt Unternehmen aus der Möbelbranche abgemahnt, da diese sich wettbewerbswidrig verhalten.

Der Vorwurf

Vorliegend wird ein Verhalten abgemahnt, welches Verbraucher in ungeeigneter Weise in die Irre führt. Dabei geht es primär um Produktbeschreibungen im eigenen Webshop, die zu einer Irreführung des Verbrauchers führen.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um Wiederholungstaten möglichst auszuschließen. Zudem wird die Zahlung der angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 202,30 € gefordert.

Unsere Einschätzung

Ist die Abmahnung lediglich mit kleinen Zahlungsbeträgen verknüpft, neigen die Abgemahnten schnell dazu, diesen Betrag zu begleichen und die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wir raten Ihnen jedoch von dieser Art der Problemlösung ab.

Kontaktieren Sie einen Anwalt, der Ihnen den Inhalt der Abmahnung erklärt und die Unterlassungserklärung auf Ihren individuellen Fall anpasst. Unterlassungserklärungen sind zumeist sehr weit gefasst und können Sie in Ihren Rechten stark einschränken, wenn Sie diese in unveränderter Form unterschreiben. Sie laufen dann Gefahr, schnell weitere Verstöße zu begehen und müssen dann zwangsweise die hohe Vertragsstrafe zahlen.

Unser Rat

Wir raten Ihnen, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der die Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung vornimmt. Nur so können Sie sich vor der Geltendmachung der Vertragsstrafe in Zukunft schützen.

Sprechen Sie uns an – wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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