Abmahnung der Verkehrstechnik Nordhessen GmbH durch die Rechtsanwälte Estel & Feise auf ebay.de

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Die Abmahner

Die Rechtsanwälte Estel und Feise (Sitz in Berlin) namens und in Vertretung der Verkehrstechnik Nordhessen GmbH (Dünzebacher Straße 56, 37269 Eschwege).

Vorwurf

In den Anschreiben wird verschiedenen gewerblichen Verkäufern, die wie die Verkehrstechnik Nordhessen GmbH Arbeitsbekleidung auf der Online-Plattformen eBay vertreiben, vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß durch die Bereitstellung widersprüchlicher Informationen zum Widerrufsrecht begangen zu haben. 

Forderung

Es wird zur Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie zur Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von bis zu 1.171,67 € aufgefordert. 

Unsere Einschätzung

Gewerbliche Verkäufer im Internet müssen bestimmten gesetzlichen Informationspflichten nachkommen, dies hat dem Gesetz zufolge in „klarer und verständlicher“ Weise zu geschehen. Missverständliche Informationen über die Widerrufsfrist stellen einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar.

Insbesondere auf eBay ist hier Vorsicht geboten, da an mehreren Stellen die Möglichkeit besteht, über das Widerrufsrecht zu informieren. Schnell unterlaufen hierbei Fehler durch abweichende Angaben. 

Unser Rat

Lassen Sie sich hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshops beraten! 

Bleiben Sie nicht untätig, wenn Sie eine Abmahnung erhalten! Sie riskieren sonst die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen gegen Sie. Unterschreiben Sie auch im Falle einer berechtigten Abmahnung den dem Abmahnschreiben beigefügten Entwurf nicht unmodifiziert. In einer zu weiten Formulierung können erhebliche Gefahren lauern. 

Lassen Sie sich zunächst beraten! 

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 09/2018


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