Abmahnung der Waldorf Frommer RAe i. A. d. Tele München Fernseh GmbH: u. a. "Ohne Limit"

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Momentan liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur Überprüfung vor; diese im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen über P2P Netzwerke ab.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden gleich drei Filmtitel abgemahnt:

  • Beastly,
  • Der Adler der neunten Legion,
  • Ohne Limit.

Vorwurf/ Forderung

Der Vorwurf lautet, die entsprechenden Werke in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer-Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1878,00 € gefordert. Hierin enthalten sind Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 778,- € sowie Schadensersatz in Höhe von 1.100,- €.

Verteidigungsstrategie:

Immer noch geistert in vielen Internetforen der Ratschlag herum, man solle die Abmahnungen einfach ignorieren und Gras über die Sache wachsen lassen. Fehler! Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren. Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierten Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Achtung:

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind, gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Vermeiden Sie bitte jegliche Kurzschlusshandlungen. D. h., sehen Sie davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

  • Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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