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Abmahnung der WILD BEAUTY GmbH durch die FPS Rechtsanwälte wegen „Lilial“ in Kosmetikprodukten

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Uns wurde aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wild Beauty GmbH durch die Rechtsanwälte FPS Rechtsanwälte vorgelegt, welche auf den 28.12.2023 datiert.


In dem Abmahnschreiben heißt es, dass es sich bei der Wild Beauty GmbH um einen exklusiven Distributor für Produkte der Firma John Paul Mitchell Systems® handelt.


In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben wird unserer Partei vorgeworfen, dass Sie über den von ihr betriebenen gewerblichen Onlineshop ein Kosmetikprodukt angeboten habe, welches den seit März 2022 verbotenen Stoff „Lilial“ enthält. Diese Abmahnung war uns im vergangenen und auch bereits vorletzten Jahr durch einen anderen Anspruchsteller sowie auch durch eine andere Kanzlei bereits bekannt.


Was wird in der Abmahnung gefordert? 


Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Kostenforderung der Rechtsanwälte, die ihren Erstattungsanspruch auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 125.000,00 € geltend machen. Dies erscheint für einen einzigen Verstoß, auch wenn dieser den „Gesundheitsbereich“ betrifft, sehr hoch.


Neben der Unterlassungs- sowie dem Kostenerstattungsanspruch werden auch konkret Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht.


Festzustellen ist in der Sache sicherlich, dass der Verkauf von Produkten mit „Lilial“ aufgrund einschlägiger europarechtlicher Verordnungen untersagt ist. Es dürfte auch klar sein, dass in diesen Fällen über die Regelungen des UWG ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen ist. Unabhängig davon ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass einerseits sichergestellt wird, dass es sodann in Zukunft nicht zu etwaigen Verstößen kommt. Hier ist eine spezialisierte Beratung nach unserer Auffassung unabdingbar.


Auch sollte natürlich hier versucht werden, dass der Gegenstandswert reduziert wird. Darüber hinaus haben wir Zweifel, ob die geltend gemachten Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche im geltend gemachten Umfange überhaupt bestehen können.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen? 


Wir vertreten seit mittlerweile ca. 15 Jahren im Bereich des Wettbewerbsrechtes. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz haben wir es jeden Tag mit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Beratungen und weiteren Fallgestaltungen zu tun. Unsere Kanzlei hat hierbei alleine aus dem Wettbewerbsrecht eine hohe vierstellige Anzahl von Verfahren sowohl gerichtlich als außergerichtlich bearbeitet. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihr Abmahnschreiben unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Alternativ rufen Sie uns unter 02307/1706-2 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vertreten Ihre rechtlichen Interessen bundesweit.




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