Abmahnung des Fotografen Dirk Vonten durch Pixel Law bzw Kanzlei Hegewerk: Stockfoto-Archiv, Fotolia

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Die Kanzlei Pixel Law bzw. nunmehr die Kanzlei Hegewerk mahnt für den Fotografen Dirk Vonten wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung von Fotografien ab.

 

Zum Hintergrund

Die Kanzlei Pixel Law ist bekannt für Abmahnungen im Namen von Fotografen, die Fotos in Stockfoto-Archiven (Fotolia, Pixelio, Aboutpixel) anbieten. Die Kanzlei wurde für den Fotografen Dirk Vonten tätig, der sich nun auch von der Kanzlei Hegewerk vertreten lässt.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, Fotografien des Dirk Vonten ohne die nötige Lizenz auf der eigenen homepage (gewerblich) verwendet zu haben. Dies stelle eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG dar und zudem soll der Abgemahnte Herrn Dirk Vonten nicht als Urheber benannt haben (§ 13 UrhG).

 

Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

Ferner wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 729,23 Euro verlangt.

Zudem wird ein noch nicht bezifferter Schadensersatz gefordert.


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtung in der Erklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe droht. 

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. 

Hier ist entscheidend zu prüfen, ob tatsächlich eine unlizenzierte Fotonutzung vorliegt. 

Sollten sich der Vorwurf bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. 

Auch die geltend gemachten Gebühren/Schadensersatz dürften zu überprüfen und können gegebenenfalls zu reduzieren sein.


Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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