Abmahnung des Rechtsanwaltes Sebastian iAd DigiRights vom 5.07.2012 (German Top 100 Single Charts)

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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 5.07.2012 zur Bearbeitung vorgelegt. 

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Musikwerke:

Michel Telo- Ai Se EU Te PEgo

Mike Candys Feat. Evelyn and Patrick Miller- 2012 (If The World Would End)

DJ Antoine feat. The Beatshakers- MA Cherie

Lucenzo Don Omar- Danza Kuduro

Mike Candys & Jack Holiday- Insomnia

Martin Solveig- The Night Out

Chris Brown & Benny Benassi- Beautiful People

im Rahmen einer Tauschbörse in urheberrechtswidriger Weise angeboten zu haben.

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein immenser Schadensersatzbetrag in Höhe von 1800, 00 €. Ob dieser Betrag angemessen ist, darf erheblich bezweifelt werden.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Single Chart Container mit dem Titel „German Top 100 Single Charts".

Eine Überprüfung des gegenständlichen Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Das „Herzstück" einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Es kann nur dringend angeraten werden, diese in der anliegenden Form nicht abzugeben. Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden.

Wie Sie sehen, gibt es viele Punkte, die im Falle einer Filesharingverteidigung zu beachten sind. Wenden Sie sich daher an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen, dem die Filesharingproblematik vertraut ist.

Es lassen sich in nahezu jedem Fall gute Ergebnisse erzielen, die Ihnen vor allen Dingen die nötige Rechtssicherheit bringen werden. Verzweifeln Sie auf keinen Fall, sondern suchen Sie fachkundige Hilfe.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit mir auf: ra@kanzlei-heidicker.de. In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kanzlei-heidicker.de, www.kanzlei-abmahnung.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de


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