Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob für Herrn Helmut Hesselbach

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Uns liegt ein weiteres Schreiben des Rechtsanwalts Volker Jakob aus Bad Endbach vor, der vorliegend für Herrn Helmut Hesselbach Verstöße gegen Marktverhaltensregeln rügt. Wir haben bereits in der Vergangenheit auf dieser Plattform über Abmahnungen des Kollegen berichtet, vgl.:

Abmahnung von Rechtsanwalt Volker Jakob und Anton Manuel Brandl erhalten?

Gegenstand des Vorwurfs ist auch hier das Fehlen von Pflichtangaben bzw. das Informieren nach veralteten gesetzlichen Regelungen.

Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen,

  • in mehreren Punkten ein falsches Widerrufsrecht zu nutzen und damit den Verkehr über die Modalitäten des Widerrufs irrezuführen,
  • kein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen,
  • keine Informationen bzgl. der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu geben,
  • nicht darüber zu informieren, wie der Kunde Fehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann und
  • nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich ist.

Was fordert RA Volker Jakob für Herrn Hesselbach?

RA Jakob fordert für seinen Mandanten die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Muster der Abmahnung beigefügt ist. Daneben wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR gefordert.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Zunächst sollte man Kurzschlussreaktionen vermeiden und insbesondere das eingeforderte Unterlassungsversprechen nicht ohne Weiteres unterzeichnen. Auch von eigenen Kontaktaufnahmen raten wir ab. Es besteht keinerlei Waffengleichheit in einem Gespräch zwischen einem fachkundigen Anwalt und dem abgemahnten Unternehmer. Schlimmstenfalls werden in dem Gespräch Angaben gemacht, die der Verteidigung dienen sollen, stattdessen aber der Gegenseite helfen können.

Selbstverständlich sollte die Frist ernst genommen und eingehalten werden. Die Fristen des Rechtsanwalts Volker Jakob sind der Erfahrung nach jedenfalls ausreichend für einen versierten (Fach-)Anwalt, um die Forderungen prüfen, besprechen und entsprechend reagieren zu können.

Die Überprüfung der Forderungen ist wichtig. Nicht alle Vorwürfe sind berechtigt. Darüber hinaus gibt es Vorwürfe, deren Einhaltung sehr schwierig ist, sodass bei Abgabe des Unterlassungsversprechens Vertragsstrafen drohen würde. Ohne entsprechenden Ausschluss gibt der Erklärende zudem ein Schuldanerkenntnis ab, das in (hoffentlich vermeidbaren) späteren Rechtsstreitigkeiten die eigene Position ggf. erschwert. Zuletzt ist auch das „Wie“ einer solchen Erklärung wichtig. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, muss es eindeutig und inhaltlich so weit wie möglich reduziert sein, um keine unnötigen Nachteile oder spätere Streitigkeiten über den Inhalt des Versprechens aufzuwerfen.

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