Abmahnung des Verbands Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

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Uns liegt eine Abmahnung des Verbands Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg vor. Der Verein ist der Ansicht, dass der abgemahnte Verkäufer unlauteren Wettbewerb bereite. 

Wie lautet der Vorwurf des Verbands Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.?

Konkret wendet sich der Verband Bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. dagegen, dass in den letzten Monaten „eine größere Anzahl“ verschiedener Kraftfahrzeuge von privat zum Kauf angeboten worden seien. Entgegen des privaten Charakters der Angebote sei davon auszugehen, dass ein privater Anbieter nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußere.

Da somit von Gewerblichkeit auszugehen sei, habe der abgemahnte Verkäufer gegen die §§ 3 Abs. 1, 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG („schwarze Liste“) verstoßen.

Nr. 23 des Anhangs lautet:

(Unzulässige Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 UWG sind…)

…die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig;

Ob ein Verkäufer bereits gewerblich handelt oder noch als Verbraucher anzusehen ist, entscheidet sich anhand einer großen Anzahl von Indizien. Letztlich führen alle Erwägungen zu der Frage: „Handelt so noch ein Verbraucher?“. Hierzu hat sich mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.

Was fordert der eingetragene Verein?

Neben einer Kostenerstattung i. H. v. 296,31 EUR fordert der Verein die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche als Muster der Abmahnung beigefügt ist.

Wir raten davon ab, das Unterlassungsversprechen a) ungeprüft und b) ggf. unmodifiziert abzugeben. Sollte tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bestehen und will der Abgemahnte ein Unterlassungsversprechen abgeben (zu den Alternativen berät der Fachanwalt), sollte dieses jedenfalls abgeändert werden, um keine vermeidbaren Nachteile im Falle einer Wiederholungshandlung zu erhalten.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. 

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Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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