Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Amazon

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Haben Sie eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Angabe des Grundpreises bei Amazon erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen. Bei dem Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. handelt es sich nach eigenen Angaben um eine gemeinnützige Verbraucherschutzeinrichtung. Er ist in die beim Bundesjustizamt geführte Liste als sog. qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen und spricht bundesweit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Derzeit mahnt der Verein das Fehlen der Angabe zum Grundpreis bei dem Angebot grundpreispflichtiger Ware (Imprägnierspray) ab.  

In den mir vorliegenden Abmahnschreiben fordert der Verein neben Abmahnkosten in Höhe von 258,94 Euro auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In diesem Zusammenhang findet sich in den Abmahnschreiben eine Formulierung, mit der auf eine gesetzliche Verpflichtung hingewiesen wird. Ich möchte insoweit keine böse Absicht unterstellen, aber die Formulierung ist zumindest einmal missverständlich. Es gibt nämlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.  

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung, um sich über die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen zu informieren. 

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? 

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 26056730 oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de  

Gerne höre ich von Ihnen.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine umfassende rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden.  

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht   

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