Abmahnung „Die Tribute von Panem - Catching Fire“, Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH

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Studiocanal GmbH aus Berlin lässt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ Filesharer abmahnen. Dabei geben Waldorf Frommer bekannt, dass Studiocanal GmbH Tauschbörsen durch die ipoque GmbH überwachen lasse. ipoque nehme wie ein regulärer Client an der Tauschbörse teil und zeichne sämtlichen Datenverkehr angeblich beweissicher auf. Waldorf Frommer behauptet weiter, die Zuverlässigkeit der Ermittlungen von ipoque sei durch mehrere Sachverständige bestätigt worden.

Der Vorwurf

Unser Mandant soll den Film „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ in der Tauschbörse bittorrent angeboten haben. Dies sei durch ipoque festgestellt worden. Daher sei das richterliche Gestattungsverfahren zur Erlangung einer Auskunft vom Internetprovider des Abgemahnten durchgeführt worden.

Vorgeworfen wird, dass das öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Films ohne entsprechende Lizenz in Tauschbörsen illegal sei. Ob der abgemahnte Anschlussinhaber selbst Täter war oder aber nur (u. U. unwissend) seinen Anschluss bereitgestellt hat, sei für die Geltendmachung einer Abmahnung nicht relevant.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz für die Studiocanal GmbH in Höhe von 600,- EUR und Rechtsanwaltskosten für Waldorf Frommer in Höhe von 215,- EUR. Demnach wird ein Gesamtbetrag von 815,- EUR gefordert.

Was ist zu tun?

Eine Filesharing-Abmahnung ist immer ernst zu nehmen. Auf keinen Fall sollten solche Abmahnungen ignoriert werden. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren muss der Abgemahnte übernehmen, sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein.

Auch können wir nicht empfehlen, die meist vorformuliert anliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese „Angebote“ sind oft unvorteilhaft für den Abgemahnten formuliert.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.  

Wir helfen bei Abmahnungen. Tel. 040/411 67 62 5

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne für Prüfung und Vertretung zur Verfügung. Wenn eine Unterwerfung gewünscht bzw. erforderlich ist, entwerfen wir eine für Ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung. Auch können wir mit der Gegenseite einen Vergleich aushandeln oder die Abmahnung u. U. sogar fundiert zurückweisen.

Was man in Ihrem speziellen Fall tun kann, erläutern wir Ihnen gerne. Auch nennen wir Ihnen gleich die Kosten für unser Tätigwerden. Hierfür benötigen wir Ihre vollständige Abmahnung. Bitte übersenden Sie uns diese per Fax 040/41167626 oder E-Mail info (at) ipcl-rieck.de und vergessen Sie nicht Ihre persönlichen Daten, damit wir Sie baldmöglichst erreichen können.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – Schnell, zuverlässig, kompetent.


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