Abmahnung durch den VDAK wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf eBay

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Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) mahnt wegen der Verletzung von Informationspflichten eines Nutzers auf eBay ab. 

Der Abgemahnte hatte auf der Internethandelsplattform eBay einen Artikel angeboten, der mit „Herstellergarantie: 1 Jahr… Herstellergarantie: 12 Monate Bring-In Garantie“ beschrieben wurde.

In dieser Angabe sieht der VDAK eine unzureichende Umsetzung der Verkäuferpflichten aus Art. 246 § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 5, Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB, in denen die Informationspflichten eines Unternehmers aufgelistet sind.

Die mangelhafte Ausgestaltung der Informationspflichten stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht im Sinne des § 3a UWG dar. Diesen Verstoß verfolgt der VDAK, indem die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Rechtsverfolgungskosten für die Abmahnung in Höhe 142,80 EUR gefordert werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung von Informationspflichten erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht aufgrund mangelhafter Informationspflichten erhalten haben, gilt es einige Hinweise zu beachten. 

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten und abgeben, mit der Sie gegen weitere Haftungsrisiken abgesichert sind.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.


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