Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.: Was Sie wissen sollten!

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Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.: Was Sie wissen sollten!

In der Welt der Abmahnungen und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen ist der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. eine Institution, die in den letzten Jahren verstärkt in Erscheinung getreten ist. Dieser Verein verfolgt das selbst erklärte Ziel, fairen Wettbewerb im Handel und Gewerbe zu schützen und Verstöße dagegen zu ahnden. Um sein Ziel zu erreichen, versendet der Verein eine Vielzahl an Abmahnungen an Unternehmer und fordert angebliche Ansprüche aus Wettbewerbsrechtsverletzungen ein.

Haben Sie eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. bekommen? Diese Aspekte und Fragen rund um die Abmahnungen dieses Vereins, müssen dringend zur Kenntnis genommen werden, bevor Sie voreilig etwaigen Forderungen des Vereins nachkommen:

1. Wer ist der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.?

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln, der sich -laut eigenen Angaben- dem Schutz des Wettbewerbs verschrieben habe. Er nehme eine „wichtige Funktion“ wahr, indem er Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt und Wettbewerbsverzerrungen bekämpfen würde. Dies könne dazu beitragen, den Wettbewerb fair zu gestalten und Verbraucher vor unlauteren Praktiken zu schützen.

2. Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.?

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. hat das Recht, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen und abzumahnen. Ziel dieser Abmahnungen sei es, Unternehmen und Unternehmer auf Wettbewerbsverstöße hinzuweisen und sie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu bewegen. Dies diene letztendlich dem Schutz des fairen Wettbewerbs und der Verbraucher. Bereits die Aufforderung zur Unterlassung des angeblich rechtswidrigen Verhaltens und die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann dabei ein schwerwiegender Eingriff in die Tätigkeit eines Unternehmens darstellen: So können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. dazu führen, dass ganze Produktreihen aus dem Verkehr gezogen werden müssen oder Internetseiten von Grund auf neugestaltet werden müssen. Auch macht der Verein jedoch zusätzlich mit der Abmahnung Ansprüche auf Erstattung der dem Verein durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen in Form von einer Zahlungsforderung geltend, welche für ein Unternehmen ebenso lästig sein können.

3. Wann erfolgen Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.?

Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhält man in der Regel bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Typische Verstöße gegen das UWG, die gängige Praxis für im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte sind, können der Vorwurf von irreführender Werbung, Verletzungen von Wettbewerbsverboten oder Verstöße gegen Informationspflichten sein. Auch wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von eben diesen Wettbewerbsrechtsverstößen machen können und mussten feststellen, dass diese auch dann erfolgen, wenn der Verstoß noch so unscheinbar wirken mag. Derartige Abmahnung müssen daher sorgfältig geprüft werden, denn eine durchgedachte Reaktion auf die Abmahnung ist in jedem Fall entscheidend, wenn es darum geht, Ansprüche des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. abzuwenden.

4. Wie sollten Empfänger einer Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. reagieren?

Insgesamt ist es wichtig zu verstehen, dass der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. seinen Zweck darin sieht, fairen Wettbewerb zu fördern sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu bekämpfen und der Verein angebliche Ansprüche gegen Unternehmer nicht ohne Weiteres fallen lassen wird. Um Ansprüche des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. effizient zurückzuweisen, führt daher kein Weg an einer individuellen rechtlichen Beratung vorbei. Folgende Tipps können wir Ihnen jedoch vorab geben, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: Bei den Ansprüchen des Vereins handelt es sich um nicht unwesentliche Ansprüche. Oftmals werden in Abmahnungen Fristen gesetzt, die unbedingt eingehalten werden müssen. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Ein guter Rechtsbeistand kann auch bei kurzfristigem Fristablauf helfen.
  • Gerichtliches Verfahren vermeiden: Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wird nicht davor zurücksprechen, seine angeblichen Ansprüche gerichtlich gegen Sie geltend zu machen, was ebenso kosten- wie zeitintensiv wäre. Lassen Sie gesetzte Fristen daher keinesfalls untätig verstreichen!
  • Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab: Es kann passieren, dass Sie sich zu etwas verpflichten, zu dem Sie sich nicht verpflichten hätten müssen, da eine Rechtsgrundlage hierzu nie bestanden hat. Die Abgabe von Unterlassungserklärung sollte daher nur nach intensiver Prüfung und Modifizierung geschehen.
  • Nicht jede Abmahnung ist gleich: Eine professionelle rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, die auf Ihren Fall zugeschnittene beste Vorgehensweise zu ermitteln, sei es die Abgabe einer gegebenenfalls modifizierten Unterlassungserklärung, die Zahlung einer (geringeren) Strafe oder die vollumfängliche Abwehr der Vorwürfe.

5. Wie können weitere Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.vermieden werden?

Um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen und Unternehmer sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen und diese kontinuierlich auf Grundlage neuester Rechtsprechung überprüfen. Dies kann die regelmäßige Überprüfung von dem Internetauftritt eines Unternehmens, Werbematerialien, Produktdarstellungen und anderen geschäftlichen Aktivitäten umfassen. Da die Gesetze und Vorschriften, welche beachtet werden müssen, sehr umfangreich sind und stetig aktualisiert und geändert werden, kann eine rechtliche Beratung hierbei sicherlich hilfreich sein, um sicherzustellen, dass auch wirklich alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, um zukünftige Abmahnungen und weitere Kosten garantiert vermeiden zu können.

6. Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten? - So können wir Ihnen behilflich sein!

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten? Rechtsanwalt Eiben von der Kanzlei Rieck & Partner in Hamburg beschäftigt sich täglich mit dem Wettbewerbsrecht und bietet bundesweit Beratungsdienste für Mandanten an, die Abmahnungen des Vereins erhalten haben. Aufgrund seiner umfassenden Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Abmahnung bis ins kleinste Detail geprüft wird. Senden Sie uns die erhaltene Abmahnung noch heute über anwalt.de oder per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de zu, damit wir die gegen Sie geltend gemachten Forderungen gründlich überprüfen können und Sie vollumfänglich über die nun erforderlichen Schritte aufklären können. Ihr Anliegen ist bei uns bestens aufgehoben!  

Foto(s): Eiben


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