Abmahnung durch die Kanzlei Schröder wegen eines Wettbewerbsverstoßes i.A.der Mission Direct UG

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Rechtsanwalt Schröder mahnt für die Mission Direct UG den wettbewerbswidrigen Verkauf von Tonträgern und Filmen auf eBay ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in gewerblichem Umfang Waren zu verkaufen, dabei jedoch als privater Verkäufer aufzutreten. 

In der uns vorliegenden Abmahnung rügt Rechtsanwalt Schröder ein wettbewerbswidriges Verhalten des Abgemahnten. Konkret wird diesem vorgeworfen, als privater Verkäufer auf eBay aufzutreten, obwohl er tatsächlich in gewerblichem Umfang Waren anbietet. Der Abgemahnte stehe in einem Wettbewerbsverhältnis zum Mandanten der Kanzlei Schröder, da beide vor allem Tonträger anbieten. Als Wettbewerber ist die Mission Direct UG berechtigt, durch ihre Anwälte Wettbewerbsansprüche gemäß § 8 Nr.1 UWG geltend zu machen.

Der Auftritt als ein scheinbar privater Verkäufer stellt einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar. Wettbewerbsverhältnis, wodurch Sie zur Geltendmachung von Wettbewerbsansprüchen gemäß § 8 Nr.1 UWG berechtigt ist.

Konkret soll zum einen, ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, zum anderen wird der Abgemahnte aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Schröder zu begleichen. Diese errechnen sich bei einem Gegenstandswert von 7.500 EUR auf insgesamt 612,80 EUR.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Verkaufsaktivität auf eBay erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten, wie sich rechtlich dagegen verteidigen können.

Vor allem bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen nur für den Abmahner vorteilhaft formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte gemeinsam planen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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