Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - “Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt“

  • 2 Minuten Lesezeit

Laut aktuellen Mitteilungen sind derzeit Abmahnungen im Umlauf, die im Auftrag der Rechteinhaber Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis, Matthias Haß durch die Kanzlei Fareds wegen Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ausgesprochen werden.

Der Vorwurf lautet:

Das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer- Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Fareds sind gilt es zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren!

Vermeiden Sie bitte jegliche Kurzschlusshandlungen. D.h. sehen Sie davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Unserer Einschätzung nach sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig mit einem Schuldanerkenntnis verknüpft. Des Weiteren enthalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel.

Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können.

Abmahnungen solcher Art stehen in aller Regel im direkten Zusammenhang mit dem Vorwurf einen Chart-Container oder Sampler (z.B.: German Top 100 Single Charts) öffentlich zugänglich gemacht zuhaben. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss über präventive Maßnahmen geben.

Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtsprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema