Abmahnung durch Harald Durstewitz erhalten?

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Herr Harald Durstewitz, handelnd unter der Bezeichnung DACHS Deutschland, spricht anwaltlich vertreten durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Betroffen ist das Sortiment Schmuck. 

Gegenstand der namens und im Auftrag von Herrn Durstewitz ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist der Vorwurf der Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist werde fehlerhaft auf § 312 g BGB sowie Art. 246 EGBGB hingewiesen worden, nach denen die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginne. Dies – so die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Abmahnung – sei falsch, weil das Gesetz für den Beginn der Widerrufsfrist nur noch auf den Erhalt der Ware abstelle.

Exkurs:

Da sich eBay-Angebote auf Warenlieferungen beziehen und sich zumindest auch an private Endverbraucher richten, sind auch die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 312 c ff, BGB) anzuwenden. Dem Verbraucher steht in diesem Falle ein Widerrufsrecht (§ 312 g Absatz 1 BGB iVm §§ 355 ff. BGB) zu. Nach § 312 d Absatz 1 BGB i. V. m. Art. 246 a § 1 Absätze 2 und 3 EGBGB muss der Unternehmer den Verbraucher vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich über die Bedingungen, insbesondere das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB) informieren.

Rechtslage seit dem 13.06.2014

Seit dem 13.06.2014 hat der Gesetzgeber in § 356 Absatz 2 BGB und demensprechend auch im amtlichen Muster für die Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB) bzw. in den amtlichen Gestaltungshinweisen den Beginn der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt des Erhalts der Ware festgelegt.

Abmahnung Harald Durstewitz – Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird im Namen von Herrn Harald Durstewitz ferner die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000,- € in Höhe von insgesamt 887,02 EUR, verlangt.

Sie haben eine Abmahnung im Auftrag des Herrn Harald Durstewitz erhalten ?

Wir raten unbedingt:

– Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

– Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die Sie möglicherweise später    noch bereuen werden.

Sprechen Sie uns an !

Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte | Muenster Legal beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax. Wir rufen Sie dann zurück.


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