Abmahnung durch Henkel Breuer & Partner im Auftrag vom Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG
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Die Abmahner
Uns liegt eine Abmahnung des Pferdesporthauses Loesdau GmbH & Co. KG, 72402 Bisingen, vor, die durch die Patentanwälte Henkel Breuer & Partner, München, vertreten wird.
Der Vorwurf
Unserem Mandanten wird vorgeworfen die zugunsten der Abmahnerin eingetragene europäische Marke „black forest“ verletzt zu haben, indem sie ein ähnliches Zeichen ohne Lizenz der Markeninhaberin für Textilien verwendete. Die Abmahnerin vertreibt unter dieser Marke Kleidungsstücke für Reiter und Pferd.
Die Forderung
Die Abmahnerin verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und macht die durch die Abmahnung angeblich entstandenen Kosten in Höhe von 1.531,90 Euro geltend.
Unsere Einschätzung
Bei einer tatsächlichen Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber nach § 14 Abs. 5 MarkenG Unterlassung verlangen. Eine Markenrechtsverletzung kann auch bestehen, wenn ein ähnliches Zeichen für gleiche Produkte verwendet wird. Dies wird unserer Mandantin vorgeworfen.
In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob die geltend gemachte Verletzung der Marke tatsächlich vorliegt. Dies hängt davon ab, ob eine Verwechslungsgefahr besteht, sodass die Gefahr besteht, dass die Kunden die Zeichen verwechseln und daher fälschlicherweise davon ausgehen, dass die von unserem Mandanten vertriebenen Textilien solche der Marke „black forest“ sind.
Unser Rat
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten? Dann sollten sie umgehend einen Fachanwalt aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Gerade in Markenrechtsfällen muss im Einzelfall geprüft werden, ob die gerügte Verletzung tatsächlich besteht.
Gerade wenn nur eine Ähnlichkeit gerügt wird, muss genau geprüft werden, ob dies tatsächlich zu einer Verwechslungsgefahr führen kann. Daher sollten Sie nicht ohne Prüfung durch einen Anwalt vorschnell zahlen und ohne dessen fachkundigen Rat keine Unterlassungserklärung abgeben. Besprechen Sie gerne mit uns das für Sie beste Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.
Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
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