Abmahnung durch MAXXmarketing aus München durch Anwaltskanzlei Hild & Kollegen (kanzlei.biz)

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Die MAXXmarketing GmbH aus München bietet Leistungen im Bereich Webdesign an.

Durch die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen (kanzlei.biz) werden von diesem Unternehmen Abmahnungen gegen andere Webdesigner und Programmierer ausgesprochen. Den Abgemahnten wird wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. D. h., es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, bei der es um fehlende oder falsche Angaben geht. 

Gegenstand einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Abmahnkosten und die Anpassung des abgemahnten Inhalts. 

Die mir vorliegende Abmahnung greift den Webdesigner an, da dieser mit dem Stichwort „DSGVO“ auch im Rahmen seiner Leistungen wirbt. Der Vorwurf: Der Webdesigner ist kein Rechtsanwalt und darf daher nicht rechtsberatend tätig werden. Das werde aber mit der Angabe „DSGVO“ suggeriert, was unlauter ist. 

Die Reaktion auf eine derartige Abmahnung muss am Einzelfall unterschieden werden. Allgemein kann man aber sagen, dass eine Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung beigefügt ist, oft über das Minimum hinausgeht, das bei einer berechtigten Abmahnung verlangt werden kann. Auch die in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verlangten Anwaltskosten sind in der Regel im oberen Bereich angesetzt, der hinterfragt werden muss. 

Schicken Sie uns gerne Ihre Abmahnung per E-Mail zu und wir geben Ihnen eine grobe Einschätzung dazu. Kosten entstehen dabei natürlich erst, wenn wir Sie hierüber informieren und Sie und danach den Auftrag erteilen.

Wir beraten Sie bundesweit im digitalen Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. 


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