Abmahnung erhalten? Anwalt vertritt beim Vorwurf von Fotourheberrechtsverletzungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Fotourheberrecht schützt die kreativen Werke von Fotografen und Bildschöpfern. Dennoch kommt es häufig vor, dass Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, was dann grds. eine Urheberrechtsverletzung darstellt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich vor Fotourheberrechtsverletzungen schützen können und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder unberechtigt genutzt werden.

  1. Wasserzeichen und Metadaten: Fügen Sie sichtbare Wasserzeichen oder unauffällige Metadaten zu Ihren Bildern hinzu. Diese können Hinweise auf Sie als Urheber liefern und potenzielle Nutzer dafür sensibilisieren, dass das Bild geschützt ist. Dies ist aber keine Voraussetzung für das Ent- und Bestehen Ihres Urheberrechts! 

  2. Veröffentlichung in niedriger Auflösung: Veröffentlichen Sie Bilder online in niedriger Auflösung. Dies kann die Verwendung für Druckzwecke oder hochwertige Reproduktionen erschweren.

  3. Online-Bildersuchen verwenden: Die meisten Fotourheberrechtsverletzungen werden online begangen. Im Internet gibt es verschiedene Dienste, die Ihnen mittels einer Bildersuche helfen können, festzustellen, ob Ihre Bilder online ohne Genehmigung verwendet werden. Führen Sie regelmäßig solche Suchanfragen durch, um mögliche Verletzungen zu erkennen.

  4. Beweise sammeln: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Bilder ohne Erlaubnis verwendet werden, sammeln Sie Beweise wie Screenshots (idealerweise samt URL und Zeitstempel) und Links. Diese werden benötigt, um eine mögliche Verletzung nachzuweisen. Notieren Sie sich, wann Sie von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt haben.

  5. Kontaktieren Sie ggf. den Verwender: Falls Sie den Verletzer oder die Verletzerin kennen und Sie nicht direkt juristische Geschütze auffahren wollen, nehmen Sie Kontakt mit der Person auf. Weisen Sie sie höflich, aber bestimmt darauf hin, dass Ihre Rechte verletzt wurden und bitten Sie um eine Entfernung oder Lizenzierung.

  6. Anwaltliche Abmahnung: Wenn die Kontaktaufnahme nicht möglich, nicht gewünscht oder nicht erfolgreich ist, können Sie von einem Anwalt für Urheber- und Medienrecht Unterstützung ersuchen. Dieser wird im Regelfall eine anwaltliche Abmahnung verfassen verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies ist eine formelle Aufforderung unter Fristsetzung, die Nutzung zu unterlassen sowie i.d.R. verbunden mit der Aufforderung zur Auskunftserteilung und Androhung bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder rechtlichen Weiterungen.

  7. Gerichtliche Unterstützung: Sollte auch dies nicht fruchten, kann über gerichtliche Schritte nachgedacht werden. Hierzu gehören v.a. das Verfahren auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung (nur bei bestehender Eilbedürftigkeit), Unterlassungsklagen sowie Klagen auf Auskunftserteilung und Schadensersatz. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann Sie durch den Prozess führen. 

Fazit: Der Schutz Ihrer Fotorechte erfordert proaktive Maßnahmen und gezielte Reaktionen bei Verletzungen. Indem Sie Ihre Bilder richtig kennzeichnen, klare Nutzungsbedingungen definieren und auf Verstöße achten, werden Sie dazu beitragen, die Gefahr von Verletzungen Ihrer Fotourheberrechte zu minimieren. Falls Verletzungen auftreten, bewahren Sie Ruhe, sammeln Sie Beweise und befolgen Sie die angegebenen Schritte, um Ihre Rechte zu verteidigen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Urheberrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden.

Ihre KANZLEI 441 berät Sie gerne!

KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

#Internet #Medienrecht #Abmahnung #Urheberrecht  #Fotos #copyright #Abmahnung #Nürnberg #bundesweit #Anwalt #Berlin #Hamburg #München #Köln #Frankfurt #Stuttgart #Düsseldorf #Dortmund #Essen #Leipzig #Bremen #Dresden #Hannover #Nürnberg #Duisburg #Bochum #Wuppertal #Bielefeld #Bonn #Mannheim #Fürth #Erlangen #Trier #Fürth #Augsburg #Regensburg #Passau #Kempten #Straubing #Medienrecht #Urheberrecht #Filesharing #Abmahnung #Bundesweit #Anwalt Nürnberg #Datenschutz #DSGVO #privacy #spycam #Persönlichkeitsrechte #Urheberrecht #Medienrecht #Abmahnung #Ansbach #Bayern #Berlin #Hamburg #Nürnberg #Fürth #Erlangen #Schwabach #München #Köln #Frankfurt #Stuttgart #Düsseldorf #Dortmund #Filesharing #Essen #Leipzig #Bremen #Glücksspielrecht #illegales Glücksspiel #Vorladung #Online-Casino #Socialmedia #Accountsperre #Schadensersatz #Schmerzensgeld #Masernimpfpflicht #Masern #Anwalt #Dresden #Hannover #Nürnberg #Masern #Impfpflicht #Duisburg #Abmahnung #Medienrecht #Urheberrecht #Online-Bewertung #Bochum #Filesharing #Abmahnung #unerlaubtes Glücksspiel #§ 285 StGB #Nürnberg #Fürth #Erlangen #Schwabach  #OASIS  #Wuppertal #Bielefeld #Bonn #Mannheim #Fürth #Erlangen #Trier #Fürth #Augsburg #Regensburg #Passau #Kempten #Straubing

Foto(s): RA Rademacher KANZLEI 441

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Radermacher - KANZLEI 441

Beiträge zum Thema