Abmahnung: Ernst Westphal e.K. durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder | Privater Verkäufer ist gewerblich

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Die Abmahner

Die in Hamburg ansässige Ernst Westphal e.K. hat sich auf Uhren spezialisiert und bietet Uhren sowie Uhrenzubehör an. Zudem verkauft das Unternehmen noch Ohrstecker und Pflegemittel für Schmuck.

In der aktuellen Streitsache wird das Unternehmen durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel vertreten.

Der Vorwurf

Auch diese Abmahnung beschäftigt sich mit einem üblichen Thema im Wettbewerbsrecht: Einem direkten Konkurrenten von Herrn Westphal wird vorgeworfen, dass dieser zum Schein als Privatverkäufer aktiv ist. Zahlreiche Hinweise sprechen in der Tat dafür, dass auch dieser eBay-Händler gewerblich aktiv ist und nicht, wie er sich darstellt, privat.

Der eBay-Händler missachtet die Regelungen für einen gewerblichen Verkäufer, indem er seine Kunden beispielsweise nicht über das Mängelhaftungsrecht, das Widerrufsrecht, die Anbieterinformationen und über die Möglichkeiten zur Online-Streitbeilegung informiert.

Dem Verkäufer wird vorgeworfen, sich als privater Anbieter auszugeben, um die Pflichten eines gewerblich Tätigen zu umgehen. Gesetzliche Informationspflichten werden folglich missachtet, um Kosten und Mühen zu reduzieren.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um Wiederholungstaten unter Strafe zu stellen oder im besten Fall gänzlich zu verhindern.

Zudem werden die Anwaltskosten in Höhe von 745,40 € in Rechnung gestellt.

Unsere Einschätzung

Die Unterscheidung zwischen einem gewerblichen oder privaten Anbieter ist sehr wichtig, da dem Gewerbetreibenden zahlreiche Pflichten auferlegt werden, um die Verbraucher ausreichend zu informieren.

Zur Feststellung einer gewerblichen Tätigkeit im Online-Handel können Anzahl der Auktionen, Kundenbewertungen, Mehrfachauktionen sowie der Zustand der Waren entscheidend sein.

Vorliegend verkauft der Konkurrent von Herrn Westphal zahlreiche Uhren und Ersatzteile. Dabei bietet er diese Waren zudem gleichzeitig an und hat auch bereits zahlreiche Bewertungen erhalten. All diese Informationen könnten für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Unser Rat

Nehmen Sie eine Abmahnung stets ernst und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Kontaktieren Sie uns gerne: Wir besprechen Abmahnung und Unterlassungserklärung mit Ihnen und modifizieren diese zu Ihren Gunsten. Unberechtigte Abmahnung können zudem abgewehrt werden.

Gerne nehmen wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sprechen Sie uns an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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