Abmahnung: ESCA Nahrungsmittelvertrieb e. K. durch die Kanzlei Dramburg | Grundpreis, Nährwertangabe

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Abmahnung: ESCA Nahrungsmittelvertrieb e. K. durch die Kanzlei Dramburg | Grundpreis, Nährwertangabe

Die Abmahner

ESCA Nahrungsmittelvertrieb e. K. sitzt in Stahnsdorf und vertreibt über den firmeneigenen Onlineshop und Amazon (erreichbar unter: https://www.amazon.de/s?marketplaceID=A1PA6795UKMFR9&me=ATNWPW55HZ6ZP&merchant=ATNWPW55HZ6ZP ) Feinkostlebensmittel und Küchenzubehör.

In der aktuellen Sache wird der Nahrungsmittelvertrieb durch die Rechtsanwaltskanzlei Dramburg vertreten.

Der Vorwurf

ESCA muss sich vor allem auf der Plattform Amazon zahlreichen Konkurrenten stellen, die vergleichbare Produkte anbieten. Dabei handele einer der Konkurrenten gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, indem dieser Angebote ohne ein Muster-Widerrufsformular sowie ohne den vorgeschriebenen Link zur OS-Plattform anbietet. Weiterhin soll gegen die Preisangabenverordnung verstoßen worden sein, da der Händler keinerlei Grundpreise angibt. Die verpflichtenden Nährwertkennzeichnungen fehlen ebenfalls.

Die Forderung 

Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, um die Wiederholungsgefahr zu minimieren bzw. gänzlich auszuschließen. Die Anwaltskosten müssen in diesem Fall nicht durch den Abgemahnten beglichen werden. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass zukünftig anfallende Ansprüche sofort geltend gemacht werden. 

Unsere Einschätzung

Mit der transparenten Angabe des Grundpreises sowie der Nährwerte sollen die Verbraucher vollumfänglich informiert werden. Die Verpflichtung zur transparenten Darstellung dieser Angaben ist für den stationären wie auch für den Online-Handel von enormer Bedeutung. 

Sobald Sie Lebensmittel anbieten, liegt es in Ihrer Pflicht, den Grundpreis anzugeben. Dieser wird nach Volumen und Menge berechnet. 

Unser Rat 

Gerne informieren wir Sie über Ihre Pflichten als Verkäufer und helfen Ihnen dabei, gesetzeskonform anzubieten.

Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung betroffen sein, nehmen wir gerne die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung kostenlos und unverbindlich für Sie vor. Geschah die Abmahnung unrechtmäßig, können wir diese abwehren. Aber selbst bei rechtmäßiger Abmahnung modifizieren wir die mitgeschickte Unterlassungserklärung gerne für Sie, um das Risiko eines erneuten Verstoßes mitsamt drohender Vertragsstrafe zu minimieren. Sprechen Sie uns gern telefonisch oder über unsere Kanzleihomepage an.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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