Abmahnung Freddie Gibbs, „Playa (Mexicans with Guns Edit)", RA Daniel Sebastian für DigiRights

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Uns liegt eine Abmahnung für die PC-Version des Spiels „Sleeping Dogs" durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH vor. Diesmal wird aber nicht wegen des Spiels abgemahnt. Die Abmahnung betrifft einen Musiktitel aus dem Spiel. Durch öffentliche Zugänglichmachung des Spiels habe der Abgemahnte auch den Titel der Filmmusik öffentlich zugänglich gemacht und den Abmahner geschädigt.

Ist Musik im Film nicht Teil des Films?

Bereits in der Vergangenheit wagten einige Abmahner diese rechtlich fragwürdige Konstruktion. So wurde auch bei Filmen wie „Django Unchained" von Quentin Tarrantino und „Zeiten ändern dich" des Skandal-Rappers Anis Mohammed „Bushido" Ferchichi nicht nur wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Films abgemahnt. Viele Abgemahnte erhielten außerdem noch eine Abmahnung für einen Titel der Filmmusik, der mitverbreitet worden sei, so die Logik der Abmahner.

Radio-Playa

Im vorliegenden Fall geht es um den Titel „Playa (Mexicans with Guns Edit)" von Freddie Gibbs. Das Lied läuft im Computerspiel „Sleeping Dogs" auf „Real FM", einem der zehn fiktiven Radiosender des Computerspiels. Das ausschließliche Nutzungsrecht für „Playa" soll bei der DigiRights Administration GmbH liegen. Ob das stimmt, lässt sich unsererseits nicht feststellen. Ein Nachweis dafür wurde von der Gegenseite jedenfalls nicht erbracht. Diese zieht sich darauf zurück, dies erst in einem gerichtlichen Verfahren nachweisen zu müssen. Schon wegen der drohenden Kostenlast haben viele Abgemahnte Angst vor einem gerichtlichen Verfahren. Darauf setzen viele Abmahner.

Filmupload = (Film-)Musikupload?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel und damit auch das Lied über eine Internettauschbörse zum Download angeboten zu haben. Durch eine Kombination von Ermittlung der IP-Adresse und gerichtlich angeordneter Auskunft beim Internetprovider über den Anschlussinhaber habe sich ergeben, dass der Abgemahnte Anschlussinhaber sei. Gemäß herrschender Rechtsprechung gelte er damit bis auf weiteres auch als Täter der Urheberrechtsverletzung, es sei denn, er könne Entlastendes vortragen. Wegen der Natur der dynamischen IP-Adressen muss der Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung aber genau bestimmt sein. Ansonsten kann es nicht den Verletzer, sondern auch einen Unbescholtenen treffen. Laut Angaben des LG Köln aus der Vergangenheit kann dies etwa 50% aller Auskunftsfälle betreffend.

Die Forderung:

Für die angebliche Rechtsverletzung verlangt Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschalsumme von 850 Euro zur Abgeltung aller angeblichen Forderungen. Wie sich diese Pauschale zusammensetzt, also z. B. wie viel beim Anwalt hängenbleibt, wie viel an DigiRights Administration GmbH und ob davon überhaupt etwas bei den Urhebern ankommt, lässt Rechtsanwalt Daniel Sebastian offen.

Was ist zu tun?

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

  • Bewahren Sie Ruhe! (Mit einen kühlen Kopf treffen Sie bessere Entscheidungen)
  • Ignorieren Sie das Schreiben nicht! (Schnell kann eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen)
  • Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch! (Sie sollten wissen, was Ihnen vorgeworfen wird)
  • Notieren Sie sich Fristen! (Diese sind bewusst kurz gehalten)
  • Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung! (Die Erklärungen sind absichtlich weit gefasst)

Das wird aber nicht ausreichen. Sie müssen in irgendeiner Form tätig werden. Suchen Sie deshalb einen Experten auf, etwa einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er kann Sie in allen Punkten beraten und auch eine eigene, auf den Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung entwerfen.

Wir sollen für Sie tätig werden?

Schicken Sie uns die ganze Abmahnung inkl. aller Unterlagen und Ihren Kontaktdaten per Fax oder E-Mail zu.

Unsere Fax-Nummer ist 040 / 411 67 62-6, unsere E-Mailadresse ist info[at]ipcl-rieck.de. Telefonisch sind wir für sie unter der 040/411 67 62 5 zu erreichen. Wir schauen uns die Abmahnung unverbindlich und für Sie kostenlos an und teilen Ihnen mit, ob wir für Sie tätig werden können und welche Kosten damit verbunden sind.

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