Abmahnung Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Dune“ Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Frommer Legal aus München versendet derzeit Abmahnungen wegen  vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmen und TV- Serien, unter anderem im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Hierbei geht es um die Verbreitung des Films „Dune“ über Internet-Tauschbörsen.

Inhalt der Abmahnung

Dem Abgemahnten wird in diesen Schreibe nder Vorwurf gemacht, den oben genannten Film über eine Internettauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben, dabei adressiert ist immer der Anschlussinhaber des Internetanschlusses. Dabei wird Augenmerk auf die Teilnahme an einem sog. Filesharing-Netzwerk geworfen, eine Datei wird somit auf dem Rechner des Nutzers geladen, gleichzeitig findet ein Upload derselben Datei an andere Teilnehmer des Netzwerks statt.

Die Forderung der  Frommer Legal Rechtsanwälte

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Außerdem macht Frommer Legal einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz in Höhe von 700 € und Aufwendungsersatz gegenüber dem Abgemahnten geltend. Des Weiteren wird der Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 235,80 € verlangt.

Das Vorliegen einer rechtswidrigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Filme ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Jede Abmahnung bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Schadensersatzforderungen und Gegenstandswerte sind zu überprüfen, da diese gegebenenfalls übersetzt sein können. Außerdem ist die Urheberschaft oder die Prüfung der Nutzungsrechteinhaberschaft wichtig. Denn nur der Urheber oder der Inhaber entsprechende Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken kann Schadenersatz fordern! Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Abmahnende eine entsprechende Lizenzpraxis hat und ob die entgangenen Honorare angemessen erscheinen.

Dies sollte ein spezialisierter Fachanwalt für Urheberrecht für Sie übernehmen. Wir unterstützen Sie  gerne!

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Frommer Legal?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bewahren sie dennoch Ruhe. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sorgfältig begutachtet werden, da eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lebenslänglich gilt und bei Verstößen eine hohe Vertragsstrafe greift.            

Handeln Sie mit Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahner! Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen wissen wir, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Pauschalpreis tätig und das bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema