Abmahnung für Streaming – U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN mahnen Rechtsverletzung auf Streamingportal

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Mir liegen eine Vielzahl Abmahnung vor, die das Streamen von urheberrechtlich geschützten Werken abmahnt. Absender dieser Abmahnungen sind die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN aus Regensburg. Auftraggeber dieser Abmahnung ist die The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Basserdorf /Schweiz.

Das Neue an diesen Abmahnungen der Kanzlei U+ C ist, dass nicht das Filesharing einer Datei, sondern nunmehr das Streamen einer Videodatei abgemahnt wird. Dies wurde vorher meines Wissens nicht abgemahnt.

Die Rechtslage zum Streamen ist nicht eindeutig. Fraglich ist zunächst, ob durch das Streamen überhaupt eine Kopie/Vervielfältigung erfolgt. Selbst wenn eine solche Kopie (kurze temporäre Zwischenspeicherung) angenommen wird, bleibt zu prüfen, ob diese nicht gem. § 53 UrhG als Privatkopie zu bewerten wäre.

Auch eine Ausnahme gem. § 44 a UrhG ist möglich. Gem. § 44a UrhG sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig. Dabei ist insbesondere auf den technischen Ablauf beim Streamen abzustellen. Es erfolgt hierbei lediglich eine Zwischenspeicherung von wenigen Sekunden auf dem Computer, so dass eine dauerhafte Kopie bzw. Vervielfältigung nicht gegeben ist.

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN fordern in den Abmahnungen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadenersatz in Höhe von 250,- €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen.

  15,50 € Schadenersatz (wohl für entgangene Lizenzeinnahmen)

  65,00 € Aufwendungen für Ermittlung pauschal

169,50 € Rechtsanwaltskosten (Streitwert: 1.080,50 €)

Die vorgenannten Punkte zeigen deutlich, dass eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen sollte.

Zudem bestehen meiner Ansicht nach weitere Zweifel an der Wirksamkeit der Abmahnungen. Aufgrund des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, welches seit Oktober 2013 in Kraft ist, gelten für die Wirksamkeit einer Abmahnung weitere und strenge Voraussetzung als zuvor. Diese Voraussetzungen erfüllt die aktuelle Abmahnung der U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN meiner Ansicht nach nicht.

Natürlich stehe ich Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie mich unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

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http://abmahnsoforthilfe.de


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