Abmahnung Giese Rechtsanwälte für Christoph U. Bellin wegen Fotonutzung

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Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Giese im Auftrag des Herrn Christoph U. Bellin liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor. Hierin werden etwaige Urheberrechtsverletzungen gerügt.

Wie lautet der Vorwurf?

Unsere Mandantschaft habe ohne vorherige Zustimmung des Herrn Bellin ein Bildwerk auf der eigenen Homepage verwendet, heißt es in der Abmahnung. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i. S. d. § 16 UrhG dar.

Was fordert die Gegenseite?

In der Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Auskunftsanspruch

- Schadensersatzanspruch

- Aufwendungsersatzanspruch

Der Schadensersatzanspruch beziffert sich vorliegend auf 900,00 €, der Aufwendungsersatzanspruch für entstandene Rechtsanwaltskosten auf 546,50 €. Hieraus ergibt sich ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 1.446,50 €.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Weiterungen einleiten. Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Aufgrund der Bearbeitung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können wir eine große Erfahrung in diesem Bereich aufweisen und Sie auch unter taktischen Gesichtspunkten rechtssicher vertreten.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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