Abmahnung Giese Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Christoph U. Bellin

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Aktuell bearbeiten wir eine Abmahnung, ausgesprochen durch die Giese Rechtsanwälte im Auftrag des Fotografen Herrn Christoph U. Bellin aufgrund einer Fotonutzung innerhalb eines eBay-Angebots.

Vorwurf:

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe ein urheberrechtlich geschütztes Foto innerhalb eines eBay-Angebotes veröffentlicht, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Da dem Fotografen Herrn Bellin als Urheber die Urheberrechte zustehen und unsere Mandantschaft keine Lizensierung zur Nutzung des Fotos erworben habe, stelle die Verwendung des Fotos einen Urheberrechtsverstoß dar.

Forderung:

Unsere Mandantschaft wird dazu aufgefordert:

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Schadensersatz nach den MFM-Honorartabellen in Höhe von 360,00 € zu zahlen,
  • Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,50 € zu erstatten.

Es ergibt sich mithin ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 644,50 €.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Es muss unter Beachtung Ihres spezifischen Einzelfalls eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei gilt es insbesondere, Schaden abzuwenden und mögliche Kosten soweit es geht zu reduzieren.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte dann unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten! Sie sollten eine Abmahnung grundsätzlich keinesfalls ignorieren, sodann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Jedoch sollten Sie auch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie folgende Regeln bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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