Abmahnung: Gregory Neeb von daliono.de durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer wg. eBay-Handel

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Der e-commerce-Kanzlei wurde eine Abmahnung, die für Herrn Gregory Neeb aus Zettingen ausgesprochen wurde, vorgelegt. Herr Gregory Neeb betreibt den Onlineshop daliono.de und bietet dort Puppen und andere Spielwaren an.

Die bearbeitende Kanzlei Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer geht mit dieser Abmahnung gegen einen (vermeintlich) privaten eBay-Händler vor. In ihrem Schriftsatz führt die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus, der Empfänger der Abmahnung würde Handel im gewerblichen Umfang betreiben. Aus diesem Grund sei er folglich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustufen.

Insoweit habe der Händler auch die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer merken dabei an, dass insbesondere die Angaben zum Widerrufsrecht und zum Impressum (Anbieterkennzeichnung) in den Angeboten des Händlers fehlen. An dieser Stelle wird Abhilfe und Unterlassung verlangt. Hierzu wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Im Zuge des Abmahnvorganges wird zudem der Ausgleich der – wie von der Gegenseite behauptet – entstandenen Abmahnkosten verlangt. Diese würden sich nach Angabe des Abmahners vorliegend anhand eines Streitwertes in Höhe von 20.000 berechnen, was einer Summe von 984,60 Euro entspricht. Darüber hinaus wird die Erstattung der Testkaufkosten verlangt.

Was sollen Sie nun tun, falls Sie abgemahnt worden sind?

Bewahren Sie Ruhe – beachten Sie aber trotzdem die gesetzte Frist nicht ohne Reaktion.

Zunächst muss geprüft werden, ob Sie tatsächlich die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten haben oder ob Sie noch als privater Verkäufer einzustufen sind. Erste Hinweise hierzu finden Sie hier:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/aktuelle-themen/ebay-haendler-noch-privat-oder-schon-gewerblich/

Danach muss eine Verteidigungsstrategie gewählt werden. Natürlich ist bei berechtigter Abmahnung das gerügte Verhalten unverzüglich einzustellen. Wir können keinesfalls dazu raten, die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung abzugeben. Auch an dieser Stelle empfehlen wir auf die Unterstützung eines spezialisierten Beraters zurück zu greifen. Dabei sollten auch die verlangten Abmahnkosten konkret geprüft werden.

Unsere Empfehlung:

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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*) Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.

Weiterführende Informationen:

„Scheinprivate Händler behindern den Wettbewerb und handeln zum Nachteil der Verbraucher! – Wirklich?“ – lesen Sie mehr zu diesem Thema:

http://e-commerce-kanzlei.de/schein-private-ebay-haendler-bedrohen-den-fairen-wettbewerb-und-verbraucherschutz/

Stand der Bearbeitung: 07/2016


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