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Abmahnung HB E-Commerce / NGV Handels GmbH

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Wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen innerhalb eines Ebay-Angebotes zum Kauf von Ohrenkerzen wurde unser Mandant kürzlich von der Kanzlei HB E-Commerce im Auftrag der NGV Handels GmbH abgemahnt.


Dem Abmahnschreiben ist zu entnehmen, dass die NGV Handels GmbH in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten stehe und daher berechtigt sei, angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen abzumahnen. Bei der Durchsicht der Angebote unseres Mandanten seien folgende angebliche Rechtsverletzungen aufgefallen:

  • Unzulässige Angabe, dass Ohrenkerzen Ohren reinigen würden
  • Unzulässige Angabe, dass Ohrenkerzen Tinitus und Schwindel mildern
  • Unzulässige Angabe, dass die Kerze aus 100 % Bienenwachs bestehe
  • Unzulässige Angabe, dass im Lieferumfang eine Tropfscheibe enthalten sei

Sämtliche angeblich unzulässigen Angaben seien irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG und daher wettbewerbswidrig und zu unterlassen.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erstattung der Abmahnkosten i.H.v. 1.295,43 €

Abmahnung erhalten - was tun?

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sollte grundsätzlich immer beachtet werden, dass der zugrundeliegende Fall unbedingt von einem auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden sollte. So kann sichergestellt werden, dass die angeblichen Verstöße (wenn sie überhaupt vorliegen) auch tatsächlich solche im Sinne des Wettbewerbsrechts sind. Insbesondere aufgrund der im Wettbewerbsrecht regelmäßig anzutreffenden hohen Streitwerten und darauf resultierenden Schadensersatzforderungen der Gegenseite wegen entstandener Anwaltskosten sollte unbedingt auf eine spezialisierte anwaltliche Beratung und Vertretung zurückgegriffen werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Dies und mehr erläutert Ihnen auch im eingebundenen Ratgebervideo Kanzleiinhaber und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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