Abmahnung: Honda Motor Co., Ltd. Gerügte Markenrechtsverletzung durch Honda wegen Aufkleber

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Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen im Auftrag der Firma Honda Motor Co., Ltd. Zur Bearbeitung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft Aufkleber mit der Wort-/Bildmarke „HONDA“ auf der Internetplattform eBay angeboten habe. Honda beruft sich hierbei auf die zu ihren Gunsten eingetragene Wort-/Bildmarke zu der Registernummer EM 003310034.

Neben der Geltendmachung eines umfangreichen Unterlassungsanspruches verlangt die Firma Honda umfangreiche Auskunft. Hierzu fordert sie unsere Mandantschaft unter anderem dazu auf, die Herkunft und den Vertriebsweg von Ware, Einkaufszeiten und Verkaufszeiten erzielte Nettoumsätze sowie den erzielten Gewinn innerhalb der gesetzten Frist mitzuteilen.

Ferner werden Vernichtungsansprüche der vermeintlich noch im Besitz unserer Mandantschaft befindlichen Aufkleber gefordert.

Auch macht die Honda Motor Co., Ltd. dem Grunde nach zusätzlich Schadensersatz geltend, ohne diesen an dieser Stelle zu beziffern.

Die Kosten der Rechtsverfolgung verlangt die Honda Motor Co., Ltd. auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 €, was reinen geforderten Anwaltskosten in Höhe von 3.456,59 € entspricht.

Was ist zu raten?

Neben dem Umstand, dass zunächst im Einzelfall genau zu prüfen ist, ob in der vorliegenden Konstellation überhaupt eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Firma Honda Motor Co., Ltd. vorliegt, sollte für den Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keinesfalls auf das Muster, welches der Abmahnung beigefügt ist, zurückgegriffen werden. Dort ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 € vorgesehen, was bedeuten würden, dass grundsätzlich bei weiteren Verkäufen für 5.500,00 € pro Verkaufsfall fällig werden könnten.

Es sollte daher unbedingt die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung – soweit dies im Einzelfall erforderlich ist - in modifizierter Form erfolgen.

Wir beraten Sie natürlich hierzu umfassend. Dies gilt vor allem Dingen auf den häufig vergessenen Aspekt von potentiellen Zuwiderhandlungen, auch dann, wenn das gerügte Angebot bereits gelöscht ist. Denn hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch etwaige Löschungen aus dem Google Cache oder ggf. noch abgelaufene Angebote, welche in Internetportalen angezeigt werden, gelöscht werden. Vielfach erfolgen an dieser Stelle keine ausreichenden Hinweise, sodass Vertragsstrafen für die Mandanten durchaus drohen könnten. Durch eine umfangreiche Beratung, welche Sie im Falle einer Beauftragung durch unsere Kanzlei auf jeden Fall erfahren, lässt sich dies rechtssicher verhindern.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Honda Motor Co., Ltd. erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Fachexpertise zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch ausdrücklich das Markenrecht zählt. Einen absoluten Schwerpunkt der in unserer Kanzlei bearbeiteten Fälle bildet das Markenrecht. Wir sind auf diesen Bereich hoch spezialisiert und würden uns freuen, auch Ihnen im Falle eines Falles weiterhelfen zu dürfen. Sehr häufig kennen wir Ihren Abmahner und/oder die Gegenkanzlei schon. Insoweit bieten wir Ihnen an, dass Sie uns Ihr Abmahnschreiben kostenlos und unverbindlich für eine Ersteinschätzung an unsere E-Mailadresse unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen. Alternativ rufen Sie uns einfach an. Im Falle der Zusendung einer E-Mail rufen wir im Regelfall am gleichen Tage zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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