Abmahnung der Honda Motor Co., Ltd.: Angebliche Markenrechtsverletzung an den Marken „HONDA“ und „CBR“

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Wir haben bereits über verschiedene Fälle berichtet, in denen Automobil-Konzerne wegen angeblichen Markenrechtsverletzungen abgemahnt haben. In den meisten Fällen geht es darum, dass KFZ-Teile oder Zubehör unberechtigterweise zum Verkauf angeboten wurden, die mit Markenzeichen der jeweiligen Autohersteller versehen waren. Ähnlich ist es auch im folgenden Fall:

Die Honda Motor Co., Ltd. mit Sitz in Tokio in Japan soll in der Vergangenheit wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt haben. Dem Abgemahnten wurde vorgeworfen Waren im Internet zum Verkauf angeboten zu haben, bei denen unberechtigterweise Marken der Honda Motor Co., Ltd. verwendet worden seien.

Als bekannter internationaler Hersteller von KFZ hat die Honda Motor Co., Ltd. Markenrechte an Marken, wie z.B.

  • HONDA
  • CB
  • CBF
  • CBR
  • Jazz
  • Civic
  • CR-V
  • HR-V
  • NSX

Der Abgemahnte soll durch sein Verhalten Markenrechte der Honda Motor Co., Ltd. verletzt haben und wird daher u.a. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Wie mit einer derartigen Abmahnung umgegangen werden sollte:

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und nicht tatenlos bleiben. Sollten Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, kann es sein, dass die Gegenseite versucht ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Vor allem bei markenrechtlichen Abmahnungen ist der Streitwert meist hoch, weshalb bereits ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren hohe Kosten verursachen kann. Daher empfiehlt es sich, sich frühzeitig fachanwaltlich beraten zu lassen. In jedem Fall sollten Sie folgendes beachten:

  • Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt! Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt.
  • Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob gestellte Forderungen gegen Sie dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang überhaupt bestehen.
  • Unterschreiben Sie keine vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung! Ein Anwalt kann für Sie ggf. eine optimierte Unterlassungserklärung formulieren.
  • Erfüllen Sie auch sonst keine Forderungen und nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit den Abmahnenden auf, bevor Sie Rücksprache mit einem fachkundigen Anwalt gehalten haben.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sind wir für Sie da!

In unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu Abmahnungen jeglicher Art. Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht helfen auch Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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