Abmahnung im Markenrecht mit Muster

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Als erfahrene Markenanwälte bearbeiten wir nahezu täglich Abmahnungen im Markenrecht. Markeninhaber fragen uns dabei regelmäßig nach einem Muster für eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung. 

Im nachfolgenden Artikel klären wir Markeninhaber über die Voraussetzungen einer Abmahnung wegen Markenverletzung auf. Sie finden zudem ein Muster einer einfachen Abmahnung wegen Markenverletzung auf unserer Website. 

Beachten Sie bitte, dass bei einer berechtigten Abmahnung wegen Markenverletzung der Verletzer die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Gleichzeitig gilt aber auch, dass eine unberechtigte Abmahnung wegen Markenverletzung dazu führen kann, dass der Abmahnenden die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu tragen hat (unberechtigte Schutzrechtsverwarnung). 

Es ist daher immer empfehlenswert, einen erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vor Ausspruch einer Abmahnung wegen Markenverletzung zu beauftragen. Markeninhabern, die eine Verletzung festgestellt haben, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Hierzu können Sie uns eine E-Mail mit der Register-Nr. Ihrer Marke und einem Screenshot, Link oder Bild der Markenrechtsverletzung übersenden. Wir melden uns bei Ihnen und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf. So können Sie das (Kosten-)Risiko unberechtigter Abmahnungen vermeiden. 

Muster einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Eine Muster-Abmahnung wegen Markenverletzung finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2017/03/Abmahnung-Markenrecht-Muster.pdf

Das Muster behandelt die Abmahnung durch den Markeninhaber selbst. Aus den vorgenannten Gründen raten wir von einer eigenen Abmahnung ab. Da Markeninhaber bei einer anwaltlichen Abmahnung einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Markenrechtsverletzer haben, sollte nur in besonderen Ausnahmefällen eine eigene Abmahnung ausgesprochen werden. Das Muster dient nur als Beispiel. Wenn Sie Fragen zum Muster oder zum Markenrecht haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. 

Was ist bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung zu beachten?

Prüfen Sie zunächst, ob wirklich eine Markenverletzung gegeben ist. Bevor Sie eine Abmahnung aussprechen und ein entsprechendes Muster verwenden, muss mit Sicherheit feststehen, dass tatsächlich auch eine Verletzung Ihrer Marke gegeben ist. Eine unberechtigte und vorschnelle Abmahnung kann schnell zum Boomerang werden, nämlich dann, wenn der Abgemahnte die Abmahnung anwaltlich als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung zurückweisen lässt. Hier können dem Abmahnenden schnell Kosten über 2.000 € entstehen.

Wenn Sie nach eigener oder anwaltlicher Prüfung sicher sind, dass eine Markenverletzung begangen wurde, sollten Sie zunächst den Verstoß dokumentieren. Machen Sie Screenshots, Bilder oder Testkäufe. Ziehen Sie ggf. Zeugen dazu, die die Markenverletzung bezeugen können. In einem zweiten Schritt kann dann die Abmahnung ausgesprochen werden. Es muss die Marken richtig angegeben werden. Eine Unterlassungserklärung müssen Sie nicht mitschicken. Wichtig ist, dass der Zugang der Abmahnung sichergestellt wird. Eine Abmahnung per E-Mail reicht nicht aus. Des Weiteren müssen Sie eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung setzen. Diese Frist muss angemessen sein. Eine Frist von 2 Wochen ist regelmäßig angemessen.

Sollte man ein Muster für eine Abmahnung benutzen oder einen Anwalt für Markenrecht beauftragen?

Es mag wenig überraschend sein, dass wir als Anwälte für Markenrecht die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Markenrecht (in der Regel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) empfehlen. Die Beauftragung eines erfahrenen Fachanwalts hat aber entscheidende Vorteile gegenüber der eigenen Abmahnung mit einem Muster.

Entscheidend ist sicherlich, dass Sie den „Kosten-Boomerang“ einer unberechtigten Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung verhindern, da wir als Fachanwälte und erfahrene Markenanwälte die für Laien kaum zu prüfende Frage der Markenrechtsverletzung vor Ausspruch der Abmahnung prüfen und nur bei Erfolgsaussicht zu einer Abmahnung raten.

Darüber hat die Abmahnung über einen spezialisierten Fachanwalt weitere handfeste Vorteile:

  • Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite in Bezug auf die eigenen Anwaltskosten
  • Fristenkontrolle, um in Notfall eine einstweilige Verfügung beantragen zu können
  • Kostenlose Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor Ausspruch einer Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung aussprechen wollen, nutzen Sie unsere Erfahrung und sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung via E-Mail oder Telefon.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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