Abmahnung im Namen der Motion E-Services GmbH durch die CBH Rechtsanwälte wegen Fotoklau erhalten?

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Dann geht es Ihnen wie einigen anderen unserer Mandanten. Die Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner Rechtsanwälte - kurz CBH Rechtsanwälte - mit Sitz in Köln, Berlin, Brüssel, Hamburg und München mahnen für die oben genannte Gesellschaft die unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke ab.

Bei der Motion E-Services GmbH soll es sich um eine Unternehmensgruppe handeln, die zum Vertrieb von Bekleidungsstücken professionelle Fotografien zu Werbezwecken anfertigen lässt und die Rechte an diesen Fotografien dann an Dritte (wie z. B. zalando.de und about.you.de) „veräußert“.

Was ist Inhalt der Abmahnung?

In einer uns vorliegenden Abmahnung soll beispielsweise auf einem privaten ebay-Account ein Angebot mit zwei Bildern beworben worden sein, welche unter dem alleinigen Verwertungsrecht nach § 72 UrhG der abmahnenden Gesellschaft stehen sollen. Auch soll hier - trotz der Verpflichtung nach § 13 UrhG - keine Namensnennung der Urheberschaft an den Fotografien vorgenommen worden sein. Aus diesen Umständen ergäbe sich sodann die Verletzung der Nutzungsrechte sowie die unter diesen Umständen gerechtfertigte Aufforderung durch die abmahnende Kanzlei, die streitgegenständlichen Fotografien unverzüglich zu entfernen.

Was wird gefordert?

Konkret macht die Gegenseite vier Ansprüche geltend, die sich aus der Anwendung der §§ 97, 97 a Abs. 1, 242 BGB ergeben sollen:

  1. Unterlassungsanspruch
  2. Auskunftsanspruch
  3. Schadensersatzanspruch (wobei dieser noch beziffert wird)
  4. Abmahnkosten

Der vorliegenden Abmahnung ist auch ein entsprechender Vordruck einer Unterlassungserklärung und einer Verpflichtungserklärung beigefügt. Wie in den meisten anderen Abmahnungen durch Rechtsanwaltskanzleien gilt auch hier, dass möglichst nicht das beigefügte Muster der Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Lassen Sie sich bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beraten und eine individualisierte Unterlassungserklärung erstellen, die Ihre eigenen Interessen und Rechte berücksichtigt.

In der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, Auskunft darüber zu erteilen, wie oft, auf welchen Seiten und wie lange die streitgegenständlichen Fotografien sichtbar waren und dazu, den sich aus diesen Umständen zusammensetzenden Schadensersatzbetrag auszugleichen. Ferner erklärt er sich dazu bereit, die Abmahnkosten in der aufgeführten Höhe zu bezahlen.

Zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie des Auskunftsbogens wird dem Abgemahnten hier eine Frist von 1,5 Wochen gewährt.

Wie soll ich auf die Abmahnung  reagieren?

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich im Falle einer Abmahnung in vorstehender Sache an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu wenden und so ein kostengünstiges und rechtlich einwandfreies Ergebnis herbeizuführen.

Auch die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg besteht aus bundesweit beratenden und tätig werdenden Rechtsanwälten, die sich gerne Ihrer Abmahnung annimmt. Rufen Sie uns bei Fragen gerne unter der Telefonnummer: 030 - 206 494 05 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:  hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.


Wir vertreten Sie bundesweit!


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