Abmahnung im neuen Jahr der Kanzlei Fareds datiert auf den 02.01.2015 für die Malibu Media LLC

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 02.01.2015 vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an unseren Mandanten, dieser habe das Filmwerk „Four Ways“, an dem die Malibu Media LLC die Rechte innehat, im Rahmen einer Internettauschbörse angeboten.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

Wir können nicht dazu raten, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form abzugeben. Auch sollten keine Beträge ungeprüft gezahlt werden.

Die Verteidigung gegen die Abmahnung kann nach verschiedenen Varianten erfolgen. Gerade die Rechtsprechung in den letzten Monaten hat gezeigt, dass die Verteidigungsaussichten viel besser sind, als in den vergangenen Jahren. Wir beobachten für Sie die Rechtsprechung genau und entwickeln anhand der Schilderung Ihres Sachverhaltes eine zielführende und für Sie wirtschaftlich günstige Lösungsmöglichkeit Ihres Problems.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil: 

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema