Abmahnung InDe Rechtsanwälte für Kinderbuchautorin Elke Bräunling

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Berliner Kanzlei InDe Rechtsanwälte im Auftrag der Kinderbuchautorin Elke Bräunling aus Wald-Michelbach beauftragt. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß.

Sachverhalt

Im Abmahnschreiben vom 23.03.2017 wird unserer Mandantschaft der Vorwurf gemacht, eine Kurzgeschichte der Frau Elke Bräunling auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Homepage veröffentlicht zu haben. Zudem habe unsere Mandantschaft die Kurzgeschichte in einer von ihr herausgegebenen Zeitschrift veröffentlicht. Hierbei sei zwar als Quellenangabe der Name der Frau Elke Bräunling angegeben worden, da diese jedoch keine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt habe, lägen Urheberrechtsverletzungen i.S.d. § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) vor. 

Unterliegen Texte dem Urheberrechtsschutz?

Grundsätzlich können Texte dem Schutz des Urhebergesetzes unterliegen. Wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist, muss von einem urheberrechtlich geschützten Werk ausgegangen werden. Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelwerks an.

Forderung der Gegenseite

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz im Wege des Lizenzschadensersatzes in Höhe von 730,00 €
  • Kostenerstattung Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 €

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung wurde durch die Kanzlei InDe vorformuliert und enthält eine pauschale Vertragsstrafenregelung. Das bedeutet, dass im Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine festgesetzte Vertragsstrafe an Frau Elke Bräunling zu zahlen wäre. Diese beträgt vorliegend 5.100,00 €. Wir raten dazu, diese Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles und ungeprüftes Unterzeichnen der Unterlassungserklärung schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Wurden Sie abgemahnt?

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken und stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet helfend zur Seite.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema