Abmahnung JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland wegen Austrahlung des Sportsenders Sport1

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Aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte vom 19.12.2013 wegen Ausstrahlung des Sportsenders Sport1

Am 23.12.2013 wurde uns eine Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH vorgelegt.

Achtung!

Innerhalb der Abmahnung wird die Ausstrahlung der Übertragung des Spiels 1. FC Kaiserlautern gegen Fortuna Düsseldorf aus der 2. Bundesliga über den Sender Sport1 innerhalb einer Gaststätte, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte (Gaststättenrechte) zu besitzen, vorgeworfen.

Insoweit wird ausgeführt, dass die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co KG die exklusiven Rechte zur Vorführung, sowie der öffentlichen Wiedergabe für die Spielzeit 2013/2014 bis 2016/2017 hält. Das entsprechende Basissignal wird von der Sportcast GmbH, einer Tochtergesellschaft der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH produziert.

Der Fall ist insbesondere deshalb interessant, als dass in der Vergangenheit bereits Abmahnung wegen der Ausstrahlung von Drittsender, beispielsweise Eurosport 2 HD oder Sky Italia ausgesprochen wurden. Auch hier wurde angeführt, dass es sich bei den Ausstrahlungen jeweils um das Basissignal handelte, an dem die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG die ausschließlichen Rechte hat.

Von den Abgemahnten wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2900,00 € als Vergleichsbetrag gefordert, soweit eine erste Teilzahlungsrate in Höhe von 1400,00 € bis zu einem bestimmten Datum eingeht. Andernfalls behält sich Sky die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. Im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages würde auf die zweite Teilzahlungsrate in Höhe von 1.500,00€ verzichtet werden.

Ferner wird die Abgabe einer erweiterten Unterlassungserklärung gefordert. So liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.001,00 € an.

Vorgehensweise:

Da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Falle der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach unserer Erfahrung konsequent Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen stellt, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach erfolgter Überprüfung des Sachverhaltes abzugeben.

Bitte in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen!

Soweit beispielsweise nachweislich kein Sport1 gezeigt wurde, sollte erwogen werden, die geltend gemachten Ansprüche konsequent zurückzuweisen.

Je nach Einzelfallgestaltung sollte jedoch mit dem beratenden Anwalt unbedingt darüber gesprochen werden, ob eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies alles ist jedoch eine Frage des Einzelfalles. Entscheidend ist, wie so oft, die Beweislage, da die Gerichte nach unserer Erfahrungen tendenziell dazu tendieren, den Ausführungen der Sky-Kontrolleure zu folgen, wenngleich wir bereits gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten an verschiedenen Gerichten in Deutschland gewinnen konnten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so können wir Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte.

Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage, Mahnbescheid oder bereits einen Vollstreckungsbescheid der Firma Sky erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung, den gerichtlichen Beschluss oder ihre Klage zu senden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig und ist ein entscheidender Faktor unserer Kanzleiphilosophie.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de

In unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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